Darlegung des Sachverhaltes:
Die Regularien des Bundes und der Länder zum Städtebauförderprogramm
sind Anfang des Jahres neu strukturiert worden. Die bisherigen sechs
Städtebauförder-programme wurden hierbei in drei neue Programme überführt. Das
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, aus dem bislang die Salzbergener
Sanierungsmaßnahmen finanziert wurde, wird künftig in das Programm „Lebendige
Zentren“ überführt werden.
Es gelten folgende Übergangsregelungen:
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Gebietsabgrenzungen
sowie integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte gelten fort,
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Kosten
und Finanzierungsübersichten gelten weiter als Grundlage für den
Fördermittelbedarf,
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die bis
zum 31.12.2019 erhaltenen Förderungen sind bis zum 31.12.2027 gesondert
abzurechnen,
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bei
gewünschter Fortsetzung ist ein ergänztes ISEK mit der Anmeldung 2021
vorzulegen
Zur Überleitung der bisherigen Fördergebiete in die neue
Programmstruktur der Städtebauförderung sind Ergänzungen entsprechend der
genannten neuen Anforderungen an die Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzepte (ISEK) inklusive einer Überarbeitung der Kosten- und
Finanzierungsübersicht erforderlich.
Mit der programmatischen Neuausrichtung der Städtebauförderung sind
Maßnahmen, die zur Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie des Klimaschutzes
/ der Klimaanpassung beitragen, verpflichtend für alle Förderkomponenten
geworden (vgl. Verwaltungsvereinbarung 2020 des Bundes und der Länder).
Diese ökologische
Optimierung der Städtebauförderung soll insbesondere durch die folgenden
Themenbereiche erreicht werden:
• Verbesserung der urbanen grünen
Infrastruktur
• Erhöhung der Lebens- und
Wohnqualität in Stadtquartieren
• Gesellschaftliche Teilhabe
• Verbesserung des Stadtklimas
• Gewährleistung von
Umweltgerechtigkeit
• Erhalt der biologischen Vielfalt
• Förderung der Naturerfahrung
Dementsprechend muss nun auch das Salzbergener ISEK überarbeitet werden.
Dabei sollte die Chance genutzt werden, den Förderrahmen für die Salzbergener
Ortskernsanierung zu erweitern und neue Maßnahmen und Projekte zu berücksichtigen.
Die BauBeCon hat daher ein erstes Konzept (s. Anlage) erarbeitet, das
als Diskussionsgrundlage dienen kann, aber auf keinen Fall Anspruch auf
Richtigkeit und Vollständigkeit erhebt. Es handelt sich um erste Denkansätze.
Die vorliegende Ausarbeitung
soll dabei als Grundlage zur Erarbeitung weiterer Lösungsansätze und
Verbesserungsvorschläge dienen.
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindeentwicklungsausschuss beschließt die Fortschreibung des integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes entsprechend der vorliegenden
Ausarbeitung, ergänzt bzw. korrigiert um folgende Punkte: (…)
Stellungnahme der Kämmerei:
Für die Aufstellung des neuen ISEK soll nicht – wie bei der
Urfassung – ein gesondertes Büro beauftragt, sondern in Eigenleistung der
Verwaltung erstellt werden. Daher fallen – außer den eingeplanten Kosten für
die Begleitung der Sanierungsmaßnahmen durch das Büro BauBeCon – keine weiteren
Erstellungskosten an.