Darlegung des Sachverhaltes:
Mit Schreiben vom 10.02.2020 hat die CDU-Fraktion im Gemeinderat
Salzbergen folgenden Antrag gestellt:
„Die örtliche Bauvorschrift
über die Gestaltung der Vorgärten ist ein aktuelles Thema, welches nach und
nach mit in die Bebauungspläne der Kommunen aufgenommen werden soll. Auch für
die CDU Salzbergen stellt sich die Frage, ob für das Baugebiet Steide eine
Gestaltungsvorschrift für die Errichtung von flächigen Stein-, Schotter- oder
Kiesbeeten aufgenommen werden soll. Dies würde der erste Bebauungsplan in
Salzbergen sein, der diese Vorschrift berücksichtigt. Im gegenüberliegenden
Baugebiet wurde eine solche Vorschrift nicht erlassen.
Eine mögliche Festsetzung könnte wie folgt
lauten:
§ 1 Gestaltung der Vorgärten
Die Errichtung / Anlage von
flächigen Stein-, Schotter- oder Kiesbeeten und/oder Folienabdeckungen sind
innerhalb der Vorgärten, soweit diese gegenüber öffentlichen Straßen und Wegen
errichtet werden, nicht zulässig.
Als Vorgarten i.S. dieser
Festsetzung gilt die Grundstücksfläche zwischen dem Gebäude (Haus- bzw.
Gebäudezugang oder parallel zur Straße verlaufender Gebäudeseite) und der
jeweiligen Erschließungsstraße.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die örtliche Bauvorschrift
über die Gestaltung der Vorgärten mit in den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider
Straße Süd“ aufzunehmen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Salzbergen beschließt, die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der
Vorgärten mit in den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ aufzunehmen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich nicht.