Darlegung
des Sachverhaltes:
Landesweit werden durch den
DigitalPakt Schule insgesamt 522 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um
dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet einzusetzen brauchte es eine
Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen. Mit ihr sollen folgende Bedingungen
sichergestellt werden:
-
Es wird klar geregelt, wer einen Antrag stellen
darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Bedingungen sind für
alle Antragsteller gleich.
-
Es ist festgeschrieben, wofür Gelder verwendet
werden dürfen. Eine nicht sachgemäße Verwendung kann auch dazu führen, dass
Gelder zurückgezahlt werden müssen.
-
Es wird beschrieben, wie das Verfahren der
Antragstellung funktioniert und wer gegebenenfalls prüfberechtigt ist.
-
In der Anlage zur Förderrichtlinie finden sich
Standards und Abschreibungszeiten für die Investitionen sowie die konkreten
Summen für einzelnen Schulträger.
Bevor die Förderrichtlinie
in Kraft treten konnte, wurde verschiedenen Verbänden und den
Zuwendungsempfängern in einer Anhörungsphase die Möglichkeit gegeben, die
Förderrichtlinie zu kommentieren. Diese Anhörungsphase lief am 14.Juni ab.
Im Anschluss wurden die
eingegangenen Anmerkungen durch das Nds. Kultusministerium zusammengefügt und
bearbeitet. Nach Abstimmung der neuen Richtlinie mit den einzubindenden
Referaten im Kultusministerium wurde die vorläufige Endfassung dem
niedersächsischen Kultusminister, Grant Hendrik Tonne, vorgelegt. Nachdem der
zuständige Minister sein Einverständnis gegeben hat, musste das Land das
Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Landesrechnungshof und auch dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung, als zuständigem Bundesministerium
für den DigitalPakt Schule, herstellen.
Nachdem alles final abgestimmt wurde, konnte die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ mit
der Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.08.2019 zum 08.08.2019 in Kraft treten.
Ziel der Richtlinie und Darstellung der
allgemein vorzunehmenden Maßnahmen
Im
Folgenden wird das Ziel der Richtlinie nebst Prioritäten in der Nutzung der zur
Verfügung stehenden Mittel kurz erläutert:
Die Zuwendungen
sind zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur bestimmt. Damit
werden Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen und die
Vernetzung von Schulen unterstützt.
Die
Maßnahmen sind dabei in sechs Schritte unterteilt.
Schritt 1:
Beinhaltet nach Punkt 2.1. der Richtlinie (s. Anlage) Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf
dem Schulgelände; Serverlösungen jedoch nur, sofern zum Zeitpunkt der
Antragstellung von keinem Anbieter ein Anschluss der betreffenden Schule an das
Glasfasernetz innerhalb von mindestens 12 Monaten garantiert werden kann. Also
die grundlegende Vernetzung in der Infrastruktur.
Schritt 2: Hier wird beschrieben, wie die Einrichtung von schulischem WLAN
mit den in Anlage 1
der Richtlinie definierten technischen Mindeststandards erfolgen soll.
Schritt 3: Beinhaltet den Aufbau und
die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen (z.B.:
Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale,
Cloud-Angebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden oder im Aufbau
befindlichen Angebote pädagogische oder funktionale Vorteile bieten.
Schritt 4: Demnach können Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive
Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum pädagogischen Betrieb
in der Schule beschafft werden.
Schritt 5: Behandelt die Anschaffung von digitalen Arbeitsgeräten,
insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die
berufsbezogene Ausbildung.
Schritt 6: An dieser Stelle ist die Anschaffung von mobilen Endgeräten
(Tablets, Laptops oder Notebooks) inkl. Lade- und Aufbewahrungszubehör
angesiedelt.
Die Anschaffung
dieser mobilen Endgeräte kann aber erst nach erfolgter Umsetzung der Schritte
1-5 erfolgen.
Ferner müssen spezifische fachliche oder
pädagogische Anforderungen den Einsatz solcher Geräte erfordern und dies in
einem pädagogisch-technischen Anforderungsprofil (s. Punkt 4.3. Anlage Förderrechtlinie) der
Schule dargestellt sein, ebenso muss der Antragsteller bestätigen, dass weitere
Investitionen nach den Schritten 1-5 nicht erforderlich sind und die
Gesamtkosten für mobile Endgeräte von 25.000 € je einzelne Schule nicht
überschreiten werden.
Förderfähig sind Maßnahmen,
mit denen nach dem 16.05.2019 begonnen wurde. Soweit Maßnahmen vor dem
17.05.2019 begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, können diese
gefördert werden, wenn es sich um selbstständige, noch nicht begonnene
Abschnitte handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist
Stand
in den Schulen
Grundschule Salzbergen
Der Ausbau des
Schulnetzwerkes ist im 1. Halbjahr 2019 erfolgt. Diese Maßnahme war bereits
geplant und ist unabhängig vom Digitalpakt durchgeführt worden und hatte ein
Volumen von ca. 30.000,00 €. Sie ist
nicht förderfähig im Sinne des Digitalpaktes da der Maßnahmenbeginn vor dem
17.05.2019 lag und es sich um nicht selbstständige Abschnitte handelte.
Die ersten beiden o.a.
Schritte sind somit bereits abgeschlossen, so dass im nächsten Schritt der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen
(z.B.: Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen,
Portale, Cloud-Angebote) erfolgen kann.
Derzeit wird die Vergabe
für in Frage kommende Produkte geprüft.
Das Medienbildungskonzept
wurde seitens der Grundschule Salzbergen in Abstimmung mit Herrn Heitmann,
Medienpädagogischer Berater des niedersächsischen Landesinstitutes für
schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), erarbeitet. Daraus resultierende
technische Anforderungen liegen z.T. vor. Die Anschaffung von Endgeräten kann
dabei aber erst nach Anschaffung von Arbeitsmittel der Schritte drei, vier und
fünf erfolgen.
Grundschule Holsten-Bexten
Auch in der Grundschule
Holsten-Bexten ist die Basisinfrastruktur vorhanden. Im laufenden Jahr wurde
die erforderliche Hardware für das WLAN implementiert.
Diese Maßnahme ist ggf.
förderfähig im Sinne des Digitalpaktes da der Maßnahmenbeginn nach dem 17.05.2019
lag.
Die ersten beiden Schritte
sind auch hier bereits abgeschlossen, so dass im nächsten Schritt der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern –
Infrastrukturen (z.B.: Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und
Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote) erfolgen kann.
Derzeit wird die Vergabe
für in Frage kommende Produkte geprüft.
Das Medienbildungskonzept
wurde seitens der Grundschule Holsten-Bexten in Abstimmung mit Herrn Heitmann,
Medienpädagogischer Berater des niedersächsischen Landesinstitutes für
schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), erarbeitet. Daraus resultierende
technische Anforderungen liegen z.T. vor. Die Anschaffung von Endgeräten kann
dabei aber erst nach Anschaffung von Arbeitsmittel der Schritte drei, vier und
fünf erfolgen.
Oberschule
In der Oberschule wurde im
November 2019 eine WLAN Ausleuchtung durchgeführt. Das heißt, es wurde geprüft
an welchen Stellen das Anbringen von Wireless Access Points notwendig ist, um
eine flächendeckendes WLAN für die Oberschule zu gewährleisten. Die so
ermittelten u. notwendigen Daten wurden in einem Leistungsverzeichnis
zusammengetragen um „die Einrichtung von schulischem
WLAN mit den in Anlage 1
der Richtlinie definierten technischen Mindeststandards“ (Schritt 2) durchführen
zu können.
Dieses Leistungsverzeichnis
beinhaltet bisher allerdings nur die technischen Anforderungen an das WLAN. Die
weiteren Maßnahmen für die Schaffung der notwendigen Netzwerkinfrastruktur
stehen noch aus. Dies wird jedoch für Schritt 1 als
„Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in
Schulgebäuden und auf dem Schulgelände“ benötigt.
Um diese Werte ermitteln zu
können, wird das Medienkonzept der Oberschule derzeit in Zusammenarbeit mit
Herrn Heitmann, Medienpädagogischer Berater des niedersächsischen
Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), dahingehend
überarbeitet um diese technischen Anforderungen detailliert herauszuarbeiten zu
können.
Sobald der genaue Bedarf
und ein Leistungsverzeichnis feststehen, können die Maßnahmen für die Schritte
eins und zwei zur Schaffung der Basisinfrastruktur ausgeschrieben werden und
die Umsetzung anschließend erfolgen.
Zur
Verfügung stehende Mittel:
Für die Gemeinde Salzbergen
als Träger der drei Schulen stehen insgesamt 271.745,00 EURO aus dem
Digitalpakt Schule zur Verfügung. Dieser gliedert sich in Sockelbeträge und
Kopfbeträge. Der Sockelbetrag beträgt pro Schule 30.000,00 EURO. Dieser Betrag
ist für die jeweilige Schule zu verausgaben und nicht auf andere Schulen
übertragbar.
Der Kopfbetrag bemisst sich
nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen des Schulträgers im
Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen. Der Betrag für Schülerinnen
und Schüler aus Grundschulen wird mit dem Faktor 0,5, der für Schülerinnen und
Schüler weiterführender Schulen des Sekundarbereichs I und II mit 1,0, außer
dem für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule mit 0,4, jeweils pro
Schülerin und Schüler gewichtet. Der Kopfbetrag ist unter den Schulen
übertragbar.
Die insgesamt zur Verfügung
stehenden Mittel gliedern sich wie folgt auf:
|
GS Salzbergen |
GS Holsten-Bexten |
Oberschule Salzbergen |
Gesamt |
Sockelbetrag |
30.000,00 € |
30.000,00 € |
30.000,00 € |
90.000,00 € |
Kopfbetrag |
50.559,00 € |
17.595,00 € |
113.591,00 € |
181.745,00 € |
Gesamt |
80.559,00 € |
47.595,00 € |
143.591,00 € |
271.745,00 € |
Es empfiehlt sich diese Sockelbeträge der beiden Grundschulen zunächst
für die Anschaffung und den Aufbau der Lehr-/Lern –
Infrastruktur (z.B.: Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und
Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote), beispielweise „IServ“ zu nutzen
und anschließend die Schritte vier bis sechs der Förderrichtlinie anzugehen.
Für die Oberschule ergeben sich umfangreichere Maßnahmen. Diese werden
mit Baumaßnahmen einhergehen müssen um an den benötigten Stellen das WLAN- u.
LAN-Netz zufriedenstellend herrichten zu können. Erst anschließend können die
Schritte drei bis sechs angegangen werden. Inwieweit die Mittel aus dem
Digitalpakt dazu ausreichen werden, bleibt abzuwarten.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt:
1. dass die Sockelbeträge i.H.v.
30.000,00 EURO der Grundschulen zunächst für die Implementierung einer digitaler Lehr-/Lern – Infrastruktur genutzt werden und die
Ausschreibung dieser Maßnahmen erfolgen soll. Anschließend soll die Umsetzung
der Schritte drei bis sechs der „Förderrichtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in
Schulen“ aus dem Sockelbetrag gezahlt werden. Die Verwendung der Kopfbeträge
wird gesondert beschlossen.
2. dass in der
Oberschule das abschließende Leistungsverzeichnis zur Durchführung der Schritte
eins und zwei der „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ zu
erstellen ist und anhand diesem die Ausschreibung der durchzuführenden Arbeiten
erfolgen soll.
Stellungnahme der Kämmerei:
Dadurch, dass die
beschriebenen Mittel in vorgestellter Form als Förderung zur Verfügung gestellt
werden, wird der HH der Gemeinde Salzbergen alleine durch diesen Sachverhalt
nicht tangiert. Entsprechende Berücksichtigung und Erläuterung siehe HH 2020
der Gemeinde. Jedoch ist zu beachten, dass gerade durch die sukzessive
Aktualisierungserfordernisse in diesem Bereich kontinuierliche Folgekosten zu
beachten sind. Dies betrifft laufende (konsumtive), wie auch investive Mittel.