Betreff
Digitalpakt; hier: Beratung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel
Vorlage
BV/136/2019
Aktenzeichen
211-65
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

Landesweit werden durch den DigitalPakt Schule insgesamt 522 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet einzusetzen brauchte es eine Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen. Mit ihr sollen folgende Bedingungen sichergestellt werden:

 

-       Es wird klar geregelt, wer einen Antrag stellen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Bedingungen sind für alle Antragsteller gleich.

 

-       Es ist festgeschrieben, wofür Gelder verwendet werden dürfen. Eine nicht sachgemäße Verwendung kann auch dazu führen, dass Gelder zurückgezahlt werden müssen.

 

-       Es wird beschrieben, wie das Verfahren der Antragstellung funktioniert und wer gegebenenfalls prüfberechtigt ist.

 

-       In der Anlage zur Förderrichtlinie finden sich Standards und Abschreibungszeiten für die Investitionen sowie die konkreten Summen für einzelnen Schulträger.

 

Bevor die Förderrichtlinie in Kraft treten konnte, wurde verschiedenen Verbänden und den Zuwendungsempfängern in einer Anhörungsphase die Möglichkeit gegeben, die Förderrichtlinie zu kommentieren. Diese Anhörungsphase lief am 14.Juni ab.

 

Im Anschluss wurden die eingegangenen Anmerkungen durch das Nds. Kultusministerium zusammengefügt und bearbeitet. Nach Abstimmung der neuen Richtlinie mit den einzubindenden Referaten im Kultusministerium wurde die vorläufige Endfassung dem niedersächsischen Kultusminister, Grant Hendrik Tonne, vorgelegt. Nachdem der zuständige Minister sein Einverständnis gegeben hat, musste das Land das Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Landesrechnungshof und auch dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, als zuständigem Bundesministerium für den DigitalPakt Schule, herstellen.

 

Nachdem alles final abgestimmt wurde, konnte die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.08.2019 zum 08.08.2019 in Kraft treten.

 

Ziel der Richtlinie und Darstellung der allgemein vorzunehmenden Maßnahmen

 

Im Folgenden wird das Ziel der Richtlinie nebst Prioritäten in der Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel kurz erläutert:

 

Die Zuwendungen sind zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur bestimmt. Damit werden Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen unterstützt.

 

Die Maßnahmen sind dabei in sechs Schritte unterteilt.

 

Schritt 1: Beinhaltet nach Punkt 2.1. der Richtlinie (s. Anlage) Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände; Serverlösungen jedoch nur, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung von keinem Anbieter ein Anschluss der betreffenden Schule an das Glasfasernetz innerhalb von mindestens 12 Monaten garantiert werden kann. Also die grundlegende Vernetzung in der Infrastruktur.

 

Schritt 2: Hier wird beschrieben, wie die Einrichtung von schulischem WLAN mit den in Anlage 1 der Richtlinie definierten technischen Mindeststandards erfolgen soll.

 

Schritt 3:  Beinhaltet den Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen (z.B.: Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden oder im Aufbau befindlichen Angebote pädagogische oder funktionale Vorteile bieten.

 

Schritt 4: Demnach können Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum pädagogischen Betrieb in der Schule beschafft werden.

 

Schritt 5: Behandelt die Anschaffung von digitalen Arbeitsgeräten, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung.

 

Schritt 6: An dieser Stelle ist die Anschaffung von mobilen Endgeräten (Tablets, Laptops oder Notebooks) inkl. Lade- und Aufbewahrungszubehör angesiedelt.

Die Anschaffung dieser mobilen Endgeräte kann aber erst nach erfolgter Umsetzung der Schritte 1-5 erfolgen.

 Ferner müssen spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen den Einsatz solcher Geräte erfordern und dies in einem pädagogisch-technischen Anforderungsprofil (s. Punkt 4.3. Anlage Förderrechtlinie) der Schule dargestellt sein, ebenso muss der Antragsteller bestätigen, dass weitere Investitionen nach den Schritten 1-5 nicht erforderlich sind und die Gesamtkosten für mobile Endgeräte von 25.000 € je einzelne Schule nicht überschreiten werden.

 

Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach dem 16.05.2019 begonnen wurde. Soweit Maßnahmen vor dem 17.05.2019 begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, können diese gefördert werden, wenn es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist

 

Stand in den Schulen

 

Grundschule Salzbergen

 

Der Ausbau des Schulnetzwerkes ist im 1. Halbjahr 2019 erfolgt. Diese Maßnahme war bereits geplant und ist unabhängig vom Digitalpakt durchgeführt worden und hatte ein Volumen von ca.  30.000,00 €. Sie ist nicht förderfähig im Sinne des Digitalpaktes da der Maßnahmenbeginn vor dem 17.05.2019 lag und es sich um nicht selbstständige Abschnitte handelte.

 

Die ersten beiden o.a. Schritte sind somit bereits abgeschlossen, so dass im nächsten Schritt der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen (z.B.: Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote) erfolgen kann.

 

Derzeit wird die Vergabe für in Frage kommende Produkte geprüft.

 

Das Medienbildungskonzept wurde seitens der Grundschule Salzbergen in Abstimmung mit Herrn Heitmann, Medienpädagogischer Berater des niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), erarbeitet. Daraus resultierende technische Anforderungen liegen z.T. vor. Die Anschaffung von Endgeräten kann dabei aber erst nach Anschaffung von Arbeitsmittel der Schritte drei, vier und fünf erfolgen. 

 

 

Grundschule Holsten-Bexten

 

Auch in der Grundschule Holsten-Bexten ist die Basisinfrastruktur vorhanden. Im laufenden Jahr wurde die erforderliche Hardware für das WLAN implementiert.

Diese Maßnahme ist ggf. förderfähig im Sinne des Digitalpaktes da der Maßnahmenbeginn nach dem 17.05.2019 lag.

 

Die ersten beiden Schritte sind auch hier bereits abgeschlossen, so dass im nächsten Schritt der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern – Infrastrukturen (z.B.: Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote) erfolgen kann.

 

Derzeit wird die Vergabe für in Frage kommende Produkte geprüft.

 

Das Medienbildungskonzept wurde seitens der Grundschule Holsten-Bexten in Abstimmung mit Herrn Heitmann, Medienpädagogischer Berater des niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), erarbeitet. Daraus resultierende technische Anforderungen liegen z.T. vor. Die Anschaffung von Endgeräten kann dabei aber erst nach Anschaffung von Arbeitsmittel der Schritte drei, vier und fünf erfolgen. 

 

 

Oberschule

 

In der Oberschule wurde im November 2019 eine WLAN Ausleuchtung durchgeführt. Das heißt, es wurde geprüft an welchen Stellen das Anbringen von Wireless Access Points notwendig ist, um eine flächendeckendes WLAN für die Oberschule zu gewährleisten. Die so ermittelten u. notwendigen Daten wurden in einem Leistungsverzeichnis zusammengetragen um „die Einrichtung von schulischem WLAN mit den in Anlage 1 der Richtlinie definierten technischen Mindeststandards“ (Schritt 2) durchführen zu können.

 

Dieses Leistungsverzeichnis beinhaltet bisher allerdings nur die technischen Anforderungen an das WLAN. Die weiteren Maßnahmen für die Schaffung der notwendigen Netzwerkinfrastruktur stehen noch aus. Dies wird jedoch für Schritt 1 als „Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände“ benötigt.

 

Um diese Werte ermitteln zu können, wird das Medienkonzept der Oberschule derzeit in Zusammenarbeit mit Herrn Heitmann, Medienpädagogischer Berater des niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), dahingehend überarbeitet um diese technischen Anforderungen detailliert herauszuarbeiten zu können.

 

Sobald der genaue Bedarf und ein Leistungsverzeichnis feststehen, können die Maßnahmen für die Schritte eins und zwei zur Schaffung der Basisinfrastruktur ausgeschrieben werden und die Umsetzung anschließend erfolgen. 

 

Zur Verfügung stehende Mittel:

 

Für die Gemeinde Salzbergen als Träger der drei Schulen stehen insgesamt 271.745,00 EURO aus dem Digitalpakt Schule zur Verfügung. Dieser gliedert sich in Sockelbeträge und Kopfbeträge. Der Sockelbetrag beträgt pro Schule 30.000,00 EURO. Dieser Betrag ist für die jeweilige Schule zu verausgaben und nicht auf andere Schulen übertragbar.

 

Der Kopfbetrag bemisst sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen des Schulträgers im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen. Der Betrag für Schülerinnen und Schüler aus Grundschulen wird mit dem Faktor 0,5, der für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen des Sekundarbereichs I und II mit 1,0, außer dem für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule mit 0,4, jeweils pro Schülerin und Schüler gewichtet. Der Kopfbetrag ist unter den Schulen übertragbar.

 

 

 

 

 

 

Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel gliedern sich wie folgt auf:

 

 

 

GS Salzbergen

GS Holsten-Bexten

Oberschule Salzbergen

Gesamt

Sockelbetrag

30.000,00 €

30.000,00 €

30.000,00 €

90.000,00 €

Kopfbetrag

50.559,00 €

17.595,00 €

113.591,00 €

181.745,00 €

Gesamt

80.559,00 €

47.595,00 €

143.591,00 €

271.745,00 €

 

 

Es empfiehlt sich diese Sockelbeträge der beiden Grundschulen zunächst für die Anschaffung und den Aufbau der Lehr-/Lern – Infrastruktur (z.B.: Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote), beispielweise „IServ“ zu nutzen und anschließend die Schritte vier bis sechs der Förderrichtlinie anzugehen.

Für die Oberschule ergeben sich umfangreichere Maßnahmen. Diese werden mit Baumaßnahmen einhergehen müssen um an den benötigten Stellen das WLAN- u. LAN-Netz zufriedenstellend herrichten zu können. Erst anschließend können die Schritte drei bis sechs angegangen werden. Inwieweit die Mittel aus dem Digitalpakt dazu ausreichen werden, bleibt abzuwarten.




Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt:

 

1.  dass die Sockelbeträge i.H.v. 30.000,00 EURO der Grundschulen zunächst für die Implementierung einer digitaler Lehr-/Lern – Infrastruktur genutzt werden und die Ausschreibung dieser Maßnahmen erfolgen soll. Anschließend soll die Umsetzung der Schritte drei bis sechs der „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ aus dem Sockelbetrag gezahlt werden. Die Verwendung der Kopfbeträge wird gesondert beschlossen.

 

2. dass in der Oberschule das abschließende Leistungsverzeichnis zur Durchführung der Schritte eins und zwei der „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ zu erstellen ist und anhand diesem die Ausschreibung der durchzuführenden Arbeiten erfolgen soll.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Dadurch, dass die beschriebenen Mittel in vorgestellter Form als Förderung zur Verfügung gestellt werden, wird der HH der Gemeinde Salzbergen alleine durch diesen Sachverhalt nicht tangiert. Entsprechende Berücksichtigung und Erläuterung siehe HH 2020 der Gemeinde. Jedoch ist zu beachten, dass gerade durch die sukzessive Aktualisierungserfordernisse in diesem Bereich kontinuierliche Folgekosten zu beachten sind. Dies betrifft laufende (konsumtive), wie auch investive Mittel.