Betreff
Haushalt 2020
Vorlage
BV/133/2019
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Gemäß § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Salzbergen für das Haushaltsjahr 2020 eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan nebst Anlagen zu verabschieden.

Die Gemeindeverwaltung legt hiermit einen Entwurf der Haushaltssatzung vor. Der Haushaltsplan mit Anlagen wird im elektronischen Ratsinformationssystem in Gänze zur Verfügung gestellt.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020  wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                             18.655.500          Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                           18.655.500          Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                            0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                              0 Euro

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                           17.983.600 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                         16.666.200 Euro

 

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     3.089.200 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   7.535.200 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                   0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                   318.300 Euro

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.900.000 Euro  festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                    340 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                           340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                       340 v. H.

 

 

§ 6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)      § 115 II Nr.1 NKomVG   25.000 EURO

b)      § 115 II Nr. 2 NKomVG  25.000 EURO

c)       § 117 I 2 NKomVG                          25.000 EURO

d)      § 19 IV KomHKVO                          25.000 EURO

 

Als unerheblich im Sinne von § 117 NKomVG gelten gleichzeitig alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich auf Innere Verrechnungen dieses Haushalts oder auf solche über- und außerplanmäßigen Ausgaben beziehen, die in vollem Umfange erstattet werden.

 

Teilhaushalte werden im Sinne des § 4 Abs. 3 KomHKVO zu einer Bewirtschaftungseinheit (Budget) erklärt. Ansätze für Aufwendungen, die nicht innerhalb eines Budgets deckungsfähig sind, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO stehen. Zahlungswirksame Aufwendungen können im Sinne des § 19 Abs. 4 KomHKVO für unerhebliche Auszahlungen innerhalb eines Budgets für  Investitions- oder Finanzierungstätigkeit verwendet werden.

 

Die Wertgrenze für Rückstellungen und Abgrenzungen beträgt je Einzelbetrag 500,00 €.




Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Salzbergen verabschiedet die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Fassung und beschließt die Investitionsplanung für die Jahre 2021-2023.


Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes.