Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der Bebauungsplan Nr. 90 „Industriegebiet
Holsterfeld-West“ liegt in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus.
Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen
worden.
Die betroffenen Behörden sind über die
öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals
zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018
abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die
Abwägungsvorschläge, die noch als Anlage dieser Vorlage beigefügt werden,
erarbeiten.
Der Beschluss über alle vorgetragenen
Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom
Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der
Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
die in der Anlage zur Vorlage Nr. 225/2018 aufgeführte Abwägung zu den
Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 90 „Industriegebiet Holsterfeld-West“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 90 „Industriegebiet Holsterfeld-West“
einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese
Beschlüsse nicht.