Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Industriegebiet Holsterfeld-West“ liegt in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018
öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder Bedenken noch Anregungen
vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die
öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals
zum Entwurf dieses Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018
abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die
Abwägungsvorschläge, die noch als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt werden,
erarbeiten.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken
und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat
gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der
Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der
Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
die in der Anlage zur Vorlage Nr. 224/2018 aufgeführte Abwägung zu den
Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung zur 48.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Holsterfeld-West“
abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
fasst den Feststellungsbeschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Industriegebiet Holsterfeld-West“ einschließlich Begründung und Anlagen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese
Beschlüsse nicht.