Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der Bebauungsplan Nr. 87 „Feldhook III“
liegt in der Zeit vom 05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger
sind bislang weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.
Die betroffenen Behörden sind über die
öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals
zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018
abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die
Abwägungsvorschläge, die noch als Anlage dieser Vorlage beigefügt werden,
erarbeiten.
Der Beschluss über alle vorgetragenen
Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom
Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und
Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt,
die in der Anlage zur Vorlage Nr. 223/2018 aufgeführte Abwägung zu den
Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 87 „Feldhook III“ abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 87 „Feldhook III“ einschließlich Begründung
und Anlagen als Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese
Beschlüsse nicht.