Betreff
Neuerrichtung einer 4. Kindertagesstätte
Vorlage
BV/026/2018
Aktenzeichen
449-00.33
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

Bund, Länder und Kommunen haben ursprünglich vereinbart, für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll seit dem Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot (Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege) bereitstehen. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt, dass die angenommenen 35 % viel zu niedrig sind. Tatsächlich steigt die Quote der betreuten unter 3-jährigen Kinder von Jahr zu Jahr. In der Gemeinde Salzbergen liegt sie inzwischen bei über 50 %. Damit dieser Entwicklung in Salzbergen Rechnung getragen werden kann, soll eine weitere Kindertagesstätte an der Nordmeyerstraße errichtet werden.

 

Dies ist das Ergebnis der Beratungen der Gemeinde Salzbergen zur Schaffung von weiteren Plätzen für unter 3- jährige Kinder im Arbeitskreis Kindertagesstätten (19.01.2016) und im Verwaltungsausschuss (02.02.2016).

 

Die „Entwicklung der Kinderzahlen“ zeigt, dass die Geburtenzahlen in den letzten Jahren stabil sind. Im ausgewerteten Zeitraum 01.10.16-30.09.17 ist die Zahl der Geburten sogar deutlich gegenüber den Vorjahren angestiegen.

 

Der Fachbereich Bildung des Landkreises ermittelt den Bedarf an Plätzen für unter 3-jährige wie folgt:

 

-       Bei 50% Besuch der U3-Kinder/50% der U2-Kinder/10% der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 84; für 2019/2020 auf 84 Plätze.

 

-       Bei 75% Besuch der U3-Kinder/50% der U2-Kinder/10% der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 103; für 2019/2020 auf 102 Plätze.

 

-       Bei 85% Besuch der U3-Kinder/60% der U2-Kinder/10% der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 116; für 2019/2020 auf 116 Plätze.

 

Die Entwicklung der Gruppenstruktur in Salzbergen stellt sich unter Berücksichtigung der Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2018/2019 wie folgt dar:

 

Nachdem es in diesem Betreuungsjahr (2017/2018) noch gelungen ist, durch Einrichtung einer Außenstelle als Übergangslösung, im Gemeindehaus der evangelisch- reformierten Kirchengemeinde Hügelburg, den Bedarf mit den vorhandenen Einrichtungen zu decken, wird der Bedarf ab Sommer 2018 nicht mehr von den 3 vorhandenen Kindertagesstätten bedient werden können.

 

Es werden ab Sommer 2018 in Salzbergen insgesamt 11 Kindergartengruppen (Ü3) und 5 Krippengruppen (U3) benötigt. In den 3 vorhandenen Kindertagesstätten können 9 Kindergarten- und 4 Krippengruppen betreut werden. Für die 3 (2 x Ü3; 1 x U3) weiteren Gruppen werden derzeit Übergangslösungen im Gemeindehaus Hügelburg bzw. Containerlösungen geplant.

 

Es wird davon ausgegangen, dass mittelfristig Räumlichkeiten für 6 Krippengruppen und 11 Kindergartengruppen im Bereich Salzbergen vorgehalten werden müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Dauer noch mehr Krippengruppen notwendig werden. Gemäß § 7 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) sollen Einrichtungen nicht mehr als 5 gleichzeitig anwesende Gruppen umfassen. Daher wird der Bau einer weiteren Einrichtung mit 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen mit der Option des Anbaus einer weiteren Krippengruppe geplant.

 

 

14.1 Errichtung der 4. Kindertagesstätte, übergangsweise Unterbringung

 

Da nach jetzigem Stand frühesten im Kita-Jahr 2019/2020 mit der Fertigstellung eines neuen Gebäudes zu rechnen ist, jedoch bereits Mitte 2018 zusätzliche Gruppen einzurichten sind, wird vorgeschlagen, zum 01.08.2018 die neue Kita zu begründen und übergangsweise in anderen Räumen unterzubringen.

 

Favorisiert wird die Unterbringung in Räumen der Grundschule am Feldkamp. Hier waren bereits während des Neubaus der St. Augustinus – Kita zwei Regelgruppen untergebracht. Hier erfolgen z.Zt. Abstimmunsgespräche mit der Schulleitung.

 

Alternativ wäre eine Unterbringung in Containerräumen möglich.

 

Die Übergangslösung muss, s. Beschlussvorlage BV/022/2018, Platz für 2 Kindergartengruppen im Ganztagsbereich bieten. Falls es zu einer Containerlösung kommt soll das Containergebäude die Möglichkeit bieten, eine zusätzliche Krippengruppe anzuschließen, falls die Nachfrage im U3-Bereich noch weiter ansteigt. Ein möglicher Standort ist das Gewerbegebiet an der L 39, da hier die räumliche Nähe zum späteren Standort vorliegt und alle Anschlüsse (Ver- und Entsorgung) vorhanden sind.

 

Das Architekturbüro WBR Architekten – Ingenieure, Bernd-Rosemeyer-Straße 29

49808 Lingen (Ems), hat für das Containergebäude eine Kostenschätzung vorgenommen. Die Kosten beziffern sich für die Herrichtung und Erschließung des Geländes sowie das Aufstellen der Containeranlage inkl. des Architektenhonorars demnach auf 131.212,73 Euro.  Allerdings fehlen in dieser Berechnung noch die Kosten für Außenanlagen einschließlich Spielgeräte und Einzäunung. Für beide Varianten ist die Anschaffung von Mobiliar für Personalräume und 1 Gruppenraum erforderlich. Die entsprechenden Kosten müssen noch ermittelt werden.

 

 

14.2 Personal in der neuen Kindertagesstätte

 

Zur Sicherstellung der Betreuung in den Ganztagsgruppen wird Personal benötigt ab August 2018..

 

Es wird zunächst eine Leitung der Kindertagesstätte benötigt. Diese ist nach. § 5 Abs. 1 S.1 KitaG für jede Gruppe mindestens fünf Stunden wöchentlich von der Arbeit in der Gruppe freizustellen. Die Leitung ist demnach 10 Stunden pro Woche von der Arbeit in der Gruppe freizustellen.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 KitaG muss in jeder Gruppe neben der Gruppenleitung eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft regelmäßig tätig sein.

 

Der Betreuungsbedarf pro Gruppe beträgt insgesamt 102 Std. pro Woche. Dieser setzt sich aus der Betreuung am Kind (2 x 45 Std. = 90 Std.) und der Verfügungszeit (12 Std.) zusammen.

 

Neben den o.g. Stunden sind ferner Vertretungsstunden zu berücksichtigen. Diese können z.T. durch die Zweitkräfte übernommen werden. Es sollte jedoch zusätzlich eine Vertretungskraft in Teilzeit eingestellt werden, diese könnte dann künftig auch Vertretungsstunden in der Marien-Kindertagestätte übernehmen.

 

Infolgedessen wird für die neue Kindertagesstätte zum 01.08.2018 folgendes Personal benötigt:

 

 

Gruppe

Funktion

Stunden

lt. Arbeitsvertrag

Entgelt-gruppe

Kosten

Haushaltsjahr 2018

1.

Gruppe 1

Kitaleitung

u. 1. Gruppenleitung

39 Std.

S 13

 

 

 

 

 

 

145.00,00 €

2.

Gruppe 1

2. Gruppenleitung u. und 1. Zweitkraft

39 Std.

S 8

3.

Gruppe 1

2. Zweitkraft

39 Std.

S 8

4.

Gruppe 2

1. Gruppenleitung

39 Std.

S 8

5.

Gruppe 2

2. Gruppenleitung u. 1. Zweitkraft

39Std.

S 8

6.

Gruppe 2

2. Zweitkraft

15 Std.

S 8

7.

Gruppe 2

3. Zweitkraft

15 Std.

S 8

8.

Vertretungs-kraft

 

19,5 Std.

S 3

 

Anmerkung: Die Bezeichnungen als bspw. „1. Zweitkraft“ oder „2. Zweitkraft“ haben keine Bedeutung in der Wertigkeit der Aufgaben. Sie dienen lediglich zur Kennzeichnung der Aufteilung der Stunden innerhalb der Gruppen.

 

Für den Haushalt 2018 ergeben sich aus dem erhöhten Personalbedarf Mehraufwendungen i.H.v. 145.000,00 Euro.

 

Die  in der Tabelle dargelegten und benötigten Personalstellen sollten in Voll- und Teilzeit zum 01.08.2018 ausgeschrieben werden.

 

 

 

14.3  Laufende Kosten im Haushaltsjahr 2018

 

Neben den Personalkosten und den Kosten für das Containergebäude werden  für das Haushaltsjahr 2018 weitere Kosten im laufenden Ergebnishaushalt entstehen. 

 

Als Ermittlungsgrundlage dieser Kosten dienen die geplanten Kosten des Ü3-Bereiches der Marienkindertagesstätte im Jahr 2018. 

 

Anhand dieser Daten ergeben sich für die neue Kindertagesstätte für das Haushaltsjahr 2018 folgende Aufwandspositionen:

 

 

 

Ktr. 36500

 

(Service f. Kindertagesstätten)

Ktr. 11102

 

Gebäude u. Grundstücks-management

 

 

Gesamt

Aufwendungen

für Sach- u. Dienstleistungen:

 

 

4.600 €

 

                18.000 €

 

22.600 €

Sonstige ordentl. Aufwendungen

1.900 €

-

1.900 €

 

 

 

 

Gesamt

6.500 €

18.000 €

24.500 €

 

Die ermittelten Aufwendungen entsprechen 5/12 der Aufwendungen der Marien-Kindertagesstätte. Sach- und Dienstleistungen sind u.a. Aufwendungen für die laufende Anschaffung von Spiel- und Bastelmaterialien, Leasingkosten für einen Kopierer, Heizung, Strom, Wasser u. Reinigungskosten.

 

Hinter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen verbergen sich u.a. Aufwendungen für Bürobedarf, Bücher-und Zeitschriften und Post-und Fernmeldungen.

 

Es ergeben sich für den Ergebnishaushalt somit Mehraufwendungen i.H.v. 24.500 Euro.

 

 

14.4. Neuerrichtung einer 4. Kindertagesstätte

 

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich eines Investorenmodells mit der Eigenerstellung  liegt vor und wird derzeit ausgewertet.

 


Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung prüft zunächst die Möglichkeit der Unterbringung der Kindergartengruppen in der Grundschule Salzbergen. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist die Unterbringung der Gruppen in einem Containergebäude weiter voranzutreiben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Tabelle dargelegten und benötigten Personalstellen in Voll- und Teilzeit zum 01.08.2018 unverzüglich auszuschreiben.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

 

Zu Punkt 14.1

Verglichen mit den Kostenschätzungen  für die Containeranlage für die Marien-Kita kann hier von ähnlichen Werten ausgegangen werden. Somit entfallen auf das HH-Jahr 2018 ca. 45.000 € Mietkosten und ca. 25.000 € Herrichtungs– und Anschlusskosten. Es handelt sich hier um ergebnisrelevanten Aufwand. Im Rahmen einer Aktualisierung der Ertrags –und Aufwandspositionen im Planhaushalt soll dieser Fehlbetrag ohne die Aufnahme von Darlehen ausgeglichen werden.

 

Zu Punkt 14.2 u. 14.3

 

Zuweisungen des Landes (20 % Personalkostenzuschuss, § 16 Finanzhilfe):

Für gesamtes Kindergartenjahr 2018/2019 ca. 27.500 Euro, für 5 Monate im Jahr 2018 also ca. 11.500 Euro

 

Zuweisungen des Landkreises (Betriebskostenzuschuss 5/12 Monate)

Pro Ganztagsgruppe: 30.000 €

Ergo: 60.000 €  -> 2018: 25.000 €.

 

Einnahmen Elternbeiträge

Berechnungsbasis ist durchschnittlicher Wert i.H.v. 136,00 EURO pro Kind

Annahme: 10 Kinder im letzten Kindergartenjahr, 40 Kinder bezahlen Elternbeiträge

 

Einnahmen Elternbeiträge 5 Monate:

136 € * 40 *5 = 27.200 €

 

Einnahmen Beitragsfreiheit 3. Kindergartenjahr, Zuschuss LK Emsland:

 

136 € * 10 * 5 = 6.800 €

 

Deckung insgesamt: 70.500 €

 

Den vorliegenden Werten liegen Berechnungen des Fachbereichs 2 zugrunde. Unter Annahme der genannten Werte ergibt sich eine Deckungslücke im Ergebnishaushalt 2018 i.H.v. ca. 99.000 €. Im Rahmen einer Aktualisierung der Ertrags –und Aufwandspositionen im Planhaushalt soll dieser Fehlbetrag ohne die Aufnahme von Darlehen ausgeglichen werden.

 

Gem. § 117 NKomVG handelt es sich bei den vorgenannten Positionen um außer- bzw. überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben. Unabhängig von den vorgeschlagenen Deckungsmöglichkeiten ist zur Durchführung der Maßnahmen somit ein Beschluss des Gemeinderates gem. § 58 NKomVG notwendig. Gem. § 89 NKomVG kann in dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung (Gemeinderat) nicht eingeholt werden kann, der Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss) entscheiden.

Ebenso ist im Anschluss die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes gem. § 115 NKomVG zwingend erforderlich.

 

 

 

Zu Punkt 14.4
Nach aktuellem Stand der durch das Unternehmen „VBD“ aus Berlin durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergibt sich für die Herrichtungsvariante der 4. Kindertagesstätte in Form eines ÖPP-Projekts die wirtschaftlichere Variante. Kosten fallen demnach erst nach Fertigstellung in 2019 an.