Darlegung des
Sachverhaltes:
Bund, Länder und Kommunen haben ursprünglich vereinbart, für bundesdurchschnittlich 35 Prozent aller Kinder im Alter von unter 3 Jahren Tagesbetreuungsplätze zu schaffen. In Niedersachsen soll seit dem Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot (Platz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege) bereitstehen. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt, dass die angenommenen 35 % viel zu niedrig sind. Tatsächlich steigt die Quote der betreuten unter 3-jährigen Kinder von Jahr zu Jahr. In der Gemeinde Salzbergen liegt sie inzwischen bei über 50 %. Damit dieser Entwicklung in Salzbergen Rechnung getragen werden kann, soll eine weitere Kindertagesstätte an der Nordmeyerstraße errichtet werden.
Dies ist das
Ergebnis der Beratungen der Gemeinde Salzbergen zur Schaffung von weiteren
Plätzen für unter 3- jährige Kinder im Arbeitskreis Kindertagesstätten
(19.01.2016) und im Verwaltungsausschuss (02.02.2016).
Die
„Entwicklung der Kinderzahlen“ zeigt, dass die Geburtenzahlen in den letzten
Jahren stabil sind. Im ausgewerteten Zeitraum 01.10.16-30.09.17 ist die Zahl
der Geburten sogar deutlich gegenüber den Vorjahren angestiegen.
Der Fachbereich Bildung des
Landkreises ermittelt den Bedarf an Plätzen für unter 3-jährige wie folgt:
-
Bei 50% Besuch der U3-Kinder/50% der U2-Kinder/10%
der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 84; für 2019/2020 auf 84
Plätze.
-
Bei 75% Besuch der U3-Kinder/50% der U2-Kinder/10%
der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 103; für 2019/2020 auf 102
Plätze.
-
Bei 85% Besuch der U3-Kinder/60% der U2-Kinder/10%
der U1-Kinder im Jahr 2018/2019 auf 116; für 2019/2020 auf 116
Plätze.
Die Entwicklung
der Gruppenstruktur in Salzbergen stellt sich unter Berücksichtigung der
Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2018/2019 wie folgt dar:
Nachdem es in
diesem Betreuungsjahr (2017/2018) noch gelungen ist, durch Einrichtung einer
Außenstelle als Übergangslösung, im Gemeindehaus der evangelisch- reformierten
Kirchengemeinde Hügelburg, den Bedarf mit den vorhandenen Einrichtungen zu
decken, wird der Bedarf ab Sommer 2018 nicht mehr von den 3 vorhandenen
Kindertagesstätten bedient werden können.
Es werden ab
Sommer 2018 in Salzbergen insgesamt 11 Kindergartengruppen (Ü3) und 5
Krippengruppen (U3) benötigt. In den 3 vorhandenen Kindertagesstätten können 9
Kindergarten- und 4 Krippengruppen betreut werden. Für die 3 (2 x Ü3; 1 x U3)
weiteren Gruppen werden derzeit Übergangslösungen im Gemeindehaus Hügelburg
bzw. Containerlösungen geplant.
Es wird davon
ausgegangen, dass mittelfristig Räumlichkeiten für 6 Krippengruppen und 11
Kindergartengruppen im Bereich Salzbergen vorgehalten werden müssen. Es ist
nicht auszuschließen, dass auf Dauer noch mehr Krippengruppen notwendig werden.
Gemäß § 7 Absatz 1 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) sollen Einrichtungen
nicht mehr als 5 gleichzeitig anwesende Gruppen umfassen. Daher wird der Bau
einer weiteren Einrichtung mit 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen mit
der Option des Anbaus einer weiteren Krippengruppe geplant.
14.1 Errichtung der 4. Kindertagesstätte, übergangsweise
Unterbringung
Da nach
jetzigem Stand frühesten im Kita-Jahr 2019/2020 mit der Fertigstellung eines
neuen Gebäudes zu rechnen ist, jedoch bereits Mitte 2018 zusätzliche Gruppen
einzurichten sind, wird vorgeschlagen, zum 01.08.2018 die neue Kita zu
begründen und übergangsweise in anderen Räumen unterzubringen.
Favorisiert
wird die Unterbringung in Räumen der Grundschule am Feldkamp. Hier waren
bereits während des Neubaus der St. Augustinus – Kita zwei Regelgruppen
untergebracht. Hier erfolgen z.Zt. Abstimmunsgespräche mit der Schulleitung.
Alternativ wäre
eine Unterbringung in Containerräumen möglich.
Die
Übergangslösung muss, s. Beschlussvorlage BV/022/2018, Platz für 2
Kindergartengruppen im Ganztagsbereich bieten. Falls es zu einer Containerlösung
kommt soll das Containergebäude die Möglichkeit bieten, eine zusätzliche
Krippengruppe anzuschließen, falls die Nachfrage im U3-Bereich noch weiter
ansteigt. Ein möglicher Standort ist das Gewerbegebiet an
der L 39, da hier die räumliche Nähe zum späteren Standort vorliegt und alle
Anschlüsse (Ver- und Entsorgung) vorhanden sind.
Das
Architekturbüro WBR Architekten –
Ingenieure, Bernd-Rosemeyer-Straße 29
49808 Lingen
(Ems), hat für das Containergebäude eine Kostenschätzung vorgenommen. Die
Kosten beziffern sich für die Herrichtung und Erschließung des Geländes sowie
das Aufstellen der Containeranlage inkl. des Architektenhonorars demnach auf 131.212,73 Euro. Allerdings fehlen in dieser Berechnung
noch die Kosten für Außenanlagen einschließlich Spielgeräte und Einzäunung. Für beide Varianten ist die Anschaffung von
Mobiliar für Personalräume und 1 Gruppenraum erforderlich. Die entsprechenden
Kosten müssen noch ermittelt werden.
14.2 Personal in der neuen Kindertagesstätte
Zur Sicherstellung der
Betreuung in den Ganztagsgruppen wird Personal benötigt ab August 2018..
Es wird zunächst eine
Leitung der Kindertagesstätte benötigt. Diese ist nach. § 5 Abs. 1 S.1 KitaG
für jede Gruppe mindestens fünf Stunden wöchentlich von der Arbeit in der
Gruppe freizustellen. Die Leitung ist demnach 10 Stunden pro Woche von der
Arbeit in der Gruppe freizustellen.
Gemäß § 4 Abs. 3 KitaG muss
in jeder Gruppe neben der Gruppenleitung eine zweite geeignete Fach- oder
Betreuungskraft regelmäßig tätig sein.
Der Betreuungsbedarf pro
Gruppe beträgt insgesamt 102 Std. pro Woche. Dieser setzt sich aus der
Betreuung am Kind (2 x 45 Std. = 90 Std.) und der Verfügungszeit (12 Std.)
zusammen.
Neben den o.g. Stunden sind
ferner Vertretungsstunden zu berücksichtigen. Diese können z.T. durch die
Zweitkräfte übernommen werden. Es sollte jedoch zusätzlich eine
Vertretungskraft in Teilzeit eingestellt werden, diese könnte dann künftig auch
Vertretungsstunden in der Marien-Kindertagestätte übernehmen.
Infolgedessen wird für die
neue Kindertagesstätte zum 01.08.2018 folgendes Personal benötigt:
|
Gruppe |
Funktion |
Stunden lt. Arbeitsvertrag |
Entgelt-gruppe |
Kosten Haushaltsjahr 2018 |
1. |
Gruppe 1 |
Kitaleitung u. 1. Gruppenleitung |
39 Std. |
S 13 |
145.00,00 € |
2. |
Gruppe 1 |
2. Gruppenleitung u. und
1. Zweitkraft |
39 Std. |
S 8 |
|
3. |
Gruppe 1 |
2. Zweitkraft |
39 Std. |
S 8 |
|
4. |
Gruppe 2 |
1. Gruppenleitung |
39 Std. |
S 8 |
|
5. |
Gruppe 2 |
2. Gruppenleitung u. 1.
Zweitkraft |
39Std. |
S 8 |
|
6. |
Gruppe 2 |
2. Zweitkraft |
15 Std. |
S 8 |
|
7. |
Gruppe 2 |
3. Zweitkraft |
15 Std. |
S 8 |
|
8. |
Vertretungs-kraft |
|
19,5 Std. |
S 3 |
Anmerkung: Die Bezeichnungen als bspw. „1. Zweitkraft“ oder „2.
Zweitkraft“ haben keine Bedeutung in der Wertigkeit der Aufgaben. Sie dienen
lediglich zur Kennzeichnung der Aufteilung der Stunden innerhalb der Gruppen.
Für den Haushalt 2018
ergeben sich aus dem erhöhten Personalbedarf Mehraufwendungen i.H.v. 145.000,00 Euro.
Die in der Tabelle dargelegten und benötigten Personalstellen
sollten in Voll- und Teilzeit zum 01.08.2018 ausgeschrieben werden.
14.3 Laufende Kosten im
Haushaltsjahr 2018
Neben den Personalkosten
und den Kosten für das Containergebäude werden
für das Haushaltsjahr 2018 weitere Kosten im laufenden Ergebnishaushalt
entstehen.
Als Ermittlungsgrundlage
dieser Kosten dienen die geplanten Kosten des Ü3-Bereiches der
Marienkindertagesstätte im Jahr 2018.
Anhand dieser Daten ergeben
sich für die neue Kindertagesstätte für das Haushaltsjahr 2018 folgende
Aufwandspositionen:
|
Ktr. 36500 (Service f. Kindertagesstätten) |
Ktr. 11102 Gebäude u. Grundstücks-management |
Gesamt |
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen: |
4.600
€ |
18.000
€ |
22.600
€ |
Sonstige ordentl.
Aufwendungen |
1.900
€ |
- |
1.900
€ |
|
|
|
|
Gesamt |
6.500
€ |
18.000
€ |
24.500 € |
Die ermittelten
Aufwendungen entsprechen 5/12 der Aufwendungen der Marien-Kindertagesstätte.
Sach- und Dienstleistungen sind u.a. Aufwendungen für die laufende Anschaffung
von Spiel- und Bastelmaterialien, Leasingkosten für einen Kopierer, Heizung,
Strom, Wasser u. Reinigungskosten.
Hinter den
sonstigen ordentlichen Aufwendungen verbergen sich u.a. Aufwendungen für
Bürobedarf, Bücher-und Zeitschriften und Post-und Fernmeldungen.
Es ergeben sich
für den Ergebnishaushalt somit Mehraufwendungen i.H.v. 24.500 Euro.
14.4. Neuerrichtung einer 4.
Kindertagesstätte
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vergleich
eines Investorenmodells mit der Eigenerstellung
liegt vor und wird derzeit ausgewertet.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung prüft zunächst die Möglichkeit
der Unterbringung der Kindergartengruppen in der Grundschule Salzbergen. Sollte
dies nicht realisierbar sein, ist die Unterbringung der Gruppen in einem
Containergebäude weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die in der Tabelle dargelegten und benötigten Personalstellen in
Voll- und Teilzeit zum 01.08.2018 unverzüglich auszuschreiben.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Zu Punkt 14.1
Verglichen mit
den Kostenschätzungen für die
Containeranlage für die Marien-Kita kann hier von ähnlichen Werten ausgegangen
werden. Somit entfallen auf das HH-Jahr 2018 ca. 45.000 € Mietkosten und ca.
25.000 € Herrichtungs– und Anschlusskosten. Es handelt sich hier um
ergebnisrelevanten Aufwand. Im Rahmen einer Aktualisierung der Ertrags –und
Aufwandspositionen im Planhaushalt soll dieser Fehlbetrag ohne die Aufnahme von
Darlehen ausgeglichen werden.
Zu Punkt 14.2
u. 14.3
Zuweisungen des
Landes (20 % Personalkostenzuschuss, § 16
Finanzhilfe):
Für gesamtes
Kindergartenjahr 2018/2019 ca. 27.500 Euro, für 5 Monate im Jahr 2018 also ca. 11.500 Euro
Zuweisungen des
Landkreises (Betriebskostenzuschuss 5/12 Monate)
Pro
Ganztagsgruppe: 30.000 €
Ergo: 60.000
€ -> 2018: 25.000 €.
Einnahmen
Elternbeiträge
Berechnungsbasis
ist durchschnittlicher Wert i.H.v. 136,00 EURO pro Kind
Annahme: 10
Kinder im letzten Kindergartenjahr, 40 Kinder bezahlen Elternbeiträge
Einnahmen
Elternbeiträge 5 Monate:
136 € * 40 *5 =
27.200 €
Einnahmen
Beitragsfreiheit 3. Kindergartenjahr, Zuschuss LK Emsland:
136 € * 10 * 5
= 6.800 €
Deckung
insgesamt: 70.500 €
Den
vorliegenden Werten liegen Berechnungen des Fachbereichs 2 zugrunde. Unter
Annahme der genannten Werte ergibt sich eine Deckungslücke im Ergebnishaushalt
2018 i.H.v. ca. 99.000 €. Im Rahmen einer Aktualisierung der Ertrags –und
Aufwandspositionen im Planhaushalt soll dieser Fehlbetrag ohne die Aufnahme von
Darlehen ausgeglichen werden.
Gem. § 117
NKomVG handelt es sich bei den vorgenannten Positionen um außer- bzw.
überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben. Unabhängig von den vorgeschlagenen
Deckungsmöglichkeiten ist zur Durchführung der Maßnahmen somit ein Beschluss
des Gemeinderates gem. § 58 NKomVG notwendig. Gem. § 89 NKomVG kann in
dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung der Vertretung (Gemeinderat)
nicht eingeholt werden kann, der Hauptausschuss (Verwaltungsausschuss)
entscheiden.
Ebenso ist im
Anschluss die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes gem. § 115 NKomVG zwingend
erforderlich.
Zu Punkt 14.4
Nach aktuellem Stand der durch das Unternehmen „VBD“ aus Berlin durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergibt sich für die Herrichtungsvariante der 4.
Kindertagesstätte in Form eines ÖPP-Projekts die wirtschaftlichere Variante.
Kosten fallen demnach erst nach Fertigstellung in 2019 an.