Betreff
Bebauungsplan Nr. 56 "Feldhook", 1. Änderung
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/050/2022
Aktenzeichen
622-21.56.1
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 24.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ gefasst.

 

Mit dieser Bebauungsplanänderung war beabsichtigt, den Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1991, der die Bauabsichten und Möglichkeiten im Vergleich zu den heutigen Bebauungsplänen erheblich einschränkt, zu überplanen.

 

Nach erfolgter Anfertigung der Entwurfsunterlagen durch das Büro IPW, Ingenieurplanung Wallenhorst hat der Verwaltungsausschuss, nach vorheriger Beratung im Ortsrat Holsten-Bexten, den Auslegungsbeschluss in seiner Sitzung am 08.03.2022 gefasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag, lag in der Zeit vom 21.03. – 21.04.2022 im Rathaus öffentlich aus. Zudem konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen und heruntergeladen werden. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Die direkt betroffenen Anlieger des Baugebietes „Feldhook I“ wurden vorab per Schreiben durch die Gemeinde über das Bauleitplanverfahren informiert.

 

Im vorgenannten Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 21.04.2022 abzugeben.

 

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die eingegangenen Stellungnahmen erhalten und hierzu einen Abwägungsvorschlag, der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

 

b)

Die vorgebrachten Hinweise der Träger öffentlicher Belange sind in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet und berücksichtigt worden.

 

Nach Abschluss der einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.  


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/050/2022 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diesen Beschluss nicht.