Sitzung: 24.11.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Allgemeiner Planungsstand
Im
Bereich des Combi- und Aldi-Marktes Am Gillenbrink wird es im nächsten Jahr zu
einigen Umbau- und Neubauarbeiten kommen.
Der
Vorhabenträger und gleichzeitig Eigentümer des Grundstückes beabsichtigt die
Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Aldi- und Combi-Marktes sowie
die Neuansiedlung voraussichtlich zweier Geschäfte.
Der
Combi- und Aldi-Markt werden seit über 20 Jahren am Standort Am Gillenbrink
betrieben. Der Lebensmitteldiscounter Aldi verfügt derzeit über eine
Verkaufsfläche von ca. 800 qm. Es ist geplant, die Aldi-Filiale nach den heute
bekannten Strukturen und Größen zu modernisieren (Kernsanierung) und auf eine
Verkaufsfläche von ca. 1.100 qm zu vergrößern.
Der
daneben ansässige Combi-Markt verfügt derzeit über eine Verkaufsfläche von ca.
1.460 qm und soll auf rund 1.540 qm erweitert werden. Im künftigen,
verlängerten Zugangsbereich zu Combi soll eine Bäckereifiliale mit Café
integriert werden.
Zwei
weitere Ladenzeilen mit je 370 qm und 650 qm Verkaufsfläche sollen diesen
Standort aufwerten. Dabei steht noch nicht genau fest, welche Mieter für das
Objekt in Frage kommen.
Der
gesamte bestehende Gebäudekomplex (Combi/Aldi) wird im Ganzen nach vorne hin
erweitert. Süd-Westlich erfolgt der Erweiterungsneubau.
Bei
der Maßnahme soll auch der Parkplatz komplett überarbeitet und neu angelegt
werden. Es ist geplant, eine weitere Zufahrt von der Poststraße aus
herzustellen. Im Gegenzug wird eine Zufahrt von der Straße Am Gillenbrink
zurück gebaut. Für die Umsetzung der Maßnahme ist es zudem notwendig, dass zwei
Gebäude an der Poststraße abgerissen werden.
Nach
Auskunft des Planers soll der Bauantrag schnellstmöglich eingereicht werden.
Dies ist derzeit noch abhängig von den weiteren Gesprächen zwischen Investor und
möglichen Mietern und der darauffolgenden Beendigung des Bauleitplanverfahrens.
Bauleitplanung
Um
dieses Vorhaben letztendlich umsetzen zu können, ist es erforderlich, die
derzeit laufende Bauleitplanung erfolgreich abzuschließen.
Daher
hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen am 11.09.2018 den
Aufstellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und für
den Bebauungsplan Nr. 106 gefasst.
Im
derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 44 stellt sich der Geltungsbereich
als ausgewiesene Gewerbegebietsfläche dar. Aufgrund der Größenordnung des
geplanten Vorhabens soll nunmehr die Darstellung bzw. Festsetzung einer
Sonderbaufläche (Sondergebiet) dargestellt werden, da es sich um ein
großflächiges Einzelhandelsprojekt (> 800 qm VK-Fläche) handelt.
Für
die Erarbeitung der Unterlagen für das Bauleitplanverfahren wurde das Büro
Stelzer aus Freren beauftragt.
Die
frühzeitige Beteiligung (Scopingverfahren) wurde im Zeitraum 21.04. –
23.05.2022 durchgeführt. Die dort abgegebenen Stellungnahmen wurden
entsprechend bewertet und derzeit in die neuen Unterlagen eingearbeitet.
Da
es sich um ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben handelt, war es
erforderlich, vor Durchführung der öffentlichen Auslegung eine raumordnerische
Beurteilung beim Landkreis Emsland zu beantragen. Das Raumordnungsverfahren
untersucht, inwieweit ein Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und
Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie solche Planungen und
raumordnerische Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden können.
Das
Verfahren konnte im Sommer diesen Jahres erfolgreich abgeschlossen werden.
Auch
wurde vor Durchführung der öffentlichen Auslegung der Städtebauliche Vertrag
zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen, sodass unter
anderem Regelungen zum Bauleitplanverfahren, zur Kostenbeteiligung und zu den
baulichen Maßnahmen vertraglich abgesichert werden konnten.
Nunmehr
erarbeitet das Büro Stelzer derzeit die Unterlagen für den zweiten
Verfahrensschritt, der sogenannten öffentlichen Auslegung. Es war vorgesehen,
den Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Scopingverfahren
als auch den Auslegungsbeschluss am 13.12.2022 im Verwaltungsausschuss zu
fassen. Im gemeinsamen Termin mit dem Vorhabenträger in dieser Woche stellte
sich heraus, dass noch einige offene Punkte zu klären sind, bevor es in die
Offenlage der Bauleitpläne geht.
Nach
Möglichkeit soll die öffentliche Auslegung kurzfristig durchgeführt werden,
sodass der Vorhabenträger den Bauantrag im ersten Quartal 2023 stellen kann.