Allgemeiner Planungsstand

Im Bereich des Combi- und Aldi-Marktes Am Gillenbrink wird es im nächsten Jahr zu einigen Umbau- und Neubauarbeiten kommen.

Der Vorhabenträger und gleichzeitig Eigentümer des Grundstückes beabsichtigt die Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Aldi- und Combi-Marktes sowie die Neuansiedlung voraussichtlich zweier Geschäfte.

 

Der Combi- und Aldi-Markt werden seit über 20 Jahren am Standort Am Gillenbrink betrieben. Der Lebensmitteldiscounter Aldi verfügt derzeit über eine Verkaufsfläche von ca. 800 qm. Es ist geplant, die Aldi-Filiale nach den heute bekannten Strukturen und Größen zu modernisieren (Kernsanierung) und auf eine Verkaufsfläche von ca. 1.100 qm zu vergrößern.

 

Der daneben ansässige Combi-Markt verfügt derzeit über eine Verkaufsfläche von ca. 1.460 qm und soll auf rund 1.540 qm erweitert werden. Im künftigen, verlängerten Zugangsbereich zu Combi soll eine Bäckereifiliale mit Café integriert werden.

 

Zwei weitere Ladenzeilen mit je 370 qm und 650 qm Verkaufsfläche sollen diesen Standort aufwerten. Dabei steht noch nicht genau fest, welche Mieter für das Objekt in Frage kommen.

 

Der gesamte bestehende Gebäudekomplex (Combi/Aldi) wird im Ganzen nach vorne hin erweitert. Süd-Westlich erfolgt der Erweiterungsneubau.

Bei der Maßnahme soll auch der Parkplatz komplett überarbeitet und neu angelegt werden. Es ist geplant, eine weitere Zufahrt von der Poststraße aus herzustellen. Im Gegenzug wird eine Zufahrt von der Straße Am Gillenbrink zurück gebaut. Für die Umsetzung der Maßnahme ist es zudem notwendig, dass zwei Gebäude an der Poststraße abgerissen werden.

 

Nach Auskunft des Planers soll der Bauantrag schnellstmöglich eingereicht werden. Dies ist derzeit noch abhängig von den weiteren Gesprächen zwischen Investor und möglichen Mietern und der darauffolgenden Beendigung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Bauleitplanung

Um dieses Vorhaben letztendlich umsetzen zu können, ist es erforderlich, die derzeit laufende Bauleitplanung erfolgreich abzuschließen.

Daher hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen am 11.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan Nr. 106 gefasst.

 

Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 44 stellt sich der Geltungsbereich als ausgewiesene Gewerbegebietsfläche dar. Aufgrund der Größenordnung des geplanten Vorhabens soll nunmehr die Darstellung bzw. Festsetzung einer Sonderbaufläche (Sondergebiet) dargestellt werden, da es sich um ein großflächiges Einzelhandelsprojekt (> 800 qm VK-Fläche) handelt.

 

Für die Erarbeitung der Unterlagen für das Bauleitplanverfahren wurde das Büro Stelzer aus Freren beauftragt.

Die frühzeitige Beteiligung (Scopingverfahren) wurde im Zeitraum 21.04. – 23.05.2022 durchgeführt. Die dort abgegebenen Stellungnahmen wurden entsprechend bewertet und derzeit in die neuen Unterlagen eingearbeitet.

 

Da es sich um ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben handelt, war es erforderlich, vor Durchführung der öffentlichen Auslegung eine raumordnerische Beurteilung beim Landkreis Emsland zu beantragen. Das Raumordnungsverfahren untersucht, inwieweit ein Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie solche Planungen und raumordnerische Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden können.

Das Verfahren konnte im Sommer diesen Jahres erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Auch wurde vor Durchführung der öffentlichen Auslegung der Städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen, sodass unter anderem Regelungen zum Bauleitplanverfahren, zur Kostenbeteiligung und zu den baulichen Maßnahmen vertraglich abgesichert werden konnten.

 

Nunmehr erarbeitet das Büro Stelzer derzeit die Unterlagen für den zweiten Verfahrensschritt, der sogenannten öffentlichen Auslegung. Es war vorgesehen, den Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Scopingverfahren als auch den Auslegungsbeschluss am 13.12.2022 im Verwaltungsausschuss zu fassen. Im gemeinsamen Termin mit dem Vorhabenträger in dieser Woche stellte sich heraus, dass noch einige offene Punkte zu klären sind, bevor es in die Offenlage der Bauleitpläne geht.

 

Nach Möglichkeit soll die öffentliche Auslegung kurzfristig durchgeführt werden, sodass der Vorhabenträger den Bauantrag im ersten Quartal 2023 stellen kann.