Im Rahmen des Bauvorhabens soll das dortige Fachwerkgebäude abgerissen werden. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde die Untere Denkmalschutzbehörde um Prüfung gebeten, ob es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal im Sinne des NDSchG handelt. Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Nds. Landesamt für Denkmalpflege haben daraufhin das Gebäude begutachtet und hierbei keine Denkmaleigenschaft festgestellt.

Die Gemeinde hat zu dem Bauvorhaben daher eine positive Stellungnahm abgegeben und hierbei den Erhalt des aufstehenden Baumbestandes gefordert.