Fachbereichsleiter Stegemann berichtet zu den Themen  „Entwicklung der Arbeitslosen-Zahlen der Gemeinde Salzbergen“ und „Bürgergeld“:

 

9.1 Entwicklung der Arbeitslosen-Zahlen der Gemeinde Salzbergen

Insgesamt zählt die Gemeinde Salzbergen mit Stand Oktober 2022 111 Arbeitslose, davon 38 Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und 73 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II. Im Vormonat waren es insgesamt 113 Arbeitslose und im Jahr davor, im Vorjahresmonat waren es 112 Arbeitslose.

 

Durch die Pandemie sind die Vergleichszahlen aus den Vorjahren, wo bereits mehrere Freisetzungen stattgefunden haben, nicht sehr aussagekräftig. Hier hilft ein Blick in das Jahr 2019, wo noch alles normal war.

Im Oktober 2019 gab es insgesamt, also im Rechtskreis SGB II und SGB III, nur 50 Arbeitslose. Diese teilten sich auf 44 Arbeitslose SGB III und 6!! Arbeitslose im Bereich SGB II.

Beim Vergleich der aktuellen Zahlen (73) im Bereich SGB II mit den Zahlen aus dem Jahr 2019 (6) hat sich die Zahl der SGBII Arbeitslosen mehr als verzwölffacht.

Die saisonalen Schwankungen mit dem Abbau der Arbeitslosenzahlen mit Beginn des Frühjahres waren nicht so positiv wie in den Jahren vor der Pandemie, der niedrigste Stand an Arbeitslosen war im Juni 2022 mit insgesamt 86 Arbeitslosen erreicht.

Dieser wäre sicher niedriger gewesen, aber im Juni ist der Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge erfolgt. Diese Erwerbsfähigen zählten ab dem Bezug von SGB II ebenfalls zu den Arbeitslosen.

In Salzbergen werden mit Datenstand September 2022 insgesamt 125 Bedarfsgemeinschaften betreut.

Durch die Pandemie, die Hinzunahme der ukrainischen Flüchtlinge und den allgemeinen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine kann dennoch unter den vorliegenden Bedingungen nicht von einer schlechten Arbeitslosensituation in Salzbergen gesprochen werden. Die Hoffnung liegt aber klar auf dem kommenden Frühjahr.

 

9.2 Bürgergeld

Zum 01.01.2023 soll das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld ersetzt werden.

Damit, so hießt es, soll „die Würde des Einzelnen geachtet und gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert“ werden.  Geplant sind höhere Regelsätze, weniger Sanktionen und deutlich höhere Schonvermögen. Der Gesetzentwurf wurde am 14.09.22 vom Bundeskabinett              verabschiedet. Am 10.11.2022 soll die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden. Für Ende November ist die Zustimmung des Bundesrates geplant.

 

 

Was soll mit der Einführung Bürgergeldes geändert werden?

Die Regelleistungen der einzelnen Gruppen soll um 40-50 Euro pro Monat erhöht werden. Bisher wurde die Höhe des Regelbedarfes über die Regelbedarfshöhe des aktuellen Jahres unter Rücksicht der Preisentwicklung und der Nettolohnentwicklung ermittelt. Die Höhe des neuen Bürgergeldes wird sich an der bevorstehenden Inflationsrate und der zukünftig zu erwartenden Preisentwicklungen orientieren.

Höhere Einkommensfreibeträge für jüngere Menschen und auch generell.

In den ersten 2 Jahren soll das Vermögen und auch die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden. Hier übernimmt man teilweise Regelungen, die mit der Pandemie bereits eingeführt wurden.  Die Karenzzeit soll den Bezieher vom Bürgergeld die Sorge um den eigenen Wohnraum nehmen und die Möglichkeit geben, sich um die Jobsuche zu kümmern. Erst nach 2 Jahren wird der Wohnraum auf Angemessenheit geprüft und das Vermögen berücksichtigt. Hier ist allerdings auch eine Anhebung des Schonvermögens noch im Gespräch.

In den ersten 6 Monaten wird eine Sanktionierung nicht möglich sein. Es wird eine sogenannte Vertrauenszeit eingeführt.

Auch der Vermittlungsvorrang soll wegfallen, das bedeutet das vermehrt auf mögliche Aus- und Fortbildungen geschaut wird. Man verspricht sich eine höhere Verbleibchance und Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt, als dies bei einer schnellen Vermittlung der Fall wäre.

Als weiteres soll auch der bürokratische Aufwand gemindert werden, so soll eine Bagatellgrenze von 50,00 Euro bei Rückforderungen eingeführt werden.

Ob der Gesetzesentwurf dann in Gänze zum 01.01.2023 umgesetzt wird oder Teile davon erst zu einem späteren Zeitpunkt bleibt abzuwarten.

Für die Umsetzung in der Sachbearbeitung ist noch vor der Zustimmung des Bundesrates am 23.11.2022 eine Informationsveranstaltung vom Landkreis Emsland geplant.

Man kann jedoch davon ausgehen, dass zu dem Zeitpunkt logischerweise noch nicht alles für den Übergang vorbereitet ist, da neben den Durchführungs- und Übergangsweisungen natürlich auch die entsprechenden Fachprogramme und Bescheide angepasst werden müssen.