Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, Herrn Alfred Hummeldorf, Weddenhook 4, 48499 Salzbergen in das Ehrenamt des Wildschadenschätzers für die Dauer von fünf Jahren zu berufen. 


Darlegung des Sachverhaltes:

Nach der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (WJSchaVO) ist für die Durchführung des Vorverfahrens in Wild- und Jagdschadenssachen die Gemeinde zuständig. Örtlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, an dem der Schaden entstanden ist.

 

Gem. § 2 WJSchadVO berufen die Gemeinden ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf.

 

Für die Berufung zum Wildschadenschätzer hat sich, nach Absprache mit dem Hegeringsleiter IV, Herr Alfred Hummeldorf bereit erklärt. Herr Hummeldorf hat sich entsprechend schulen lassen, damit eine sach- und fachgerechte Regulierung möglicher Wildschäden gewährleistet ist.