Der Eigentümer des Grundstückes Holstener Weg 33 beantragte im Mai diesen Jahres die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit.

Nach Auffassung der zuständigen Behörden handelte es sich nicht um eine Erweiterung des Wohnhauses, sondern um eine Errichtung eines eigenständigen Gebäudes, welches durch Garagen und Nebenanlagen mit dem bestehenden Gebäude verbunden wurde.

Da der Bauantrag keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde der Antrag im Rahmen des Anhörungsverfahrens zurückgezogen.