Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, den Bebauungsplan Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“ aufzustellen.

 


Die Gemeinde Salzbergen plant den Gewerbestandort „Holsterfeld“ westlich der Autobahn 30 weiter zu entwickeln. Anlass der Erweiterung ist, dass die Bauflächen in den planungsrechtlich gesicherten Gewerbegebieten mittlerweile nahezu vollständig vergeben sind, bzw. auf Grund von Erweiterungsoptionen der bereits ansässigen Betriebe nicht für Neuansiedlungen zur Verfügung stehen.

 

Um die weitere gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde Salzbergen in Zukunft zu sichern, wurden bereits im Jahr 2018 mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1), neue gewerbliche Bauflächen westlich der Autobahn ausgewiesen.

 

Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes teilt sich in mehrere Teilbereiche auf. Daher wurde im Jahr 2018 parallel der Bebauungsplan Nr. 90 „Industriegebiet Holsterfeld-West“ aufgestellt. Da auch in diesem Teilbereich nun die Bauflächen allesamt vergeben sind, beabsichtigt die Gemeinde Salzbergen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“ den nächsten Teilbereich planungsrechtlich abzusichern (Festsetzung eines Gewerbegebietes).

 

Das Plangebiet umfasst ca. 10 ha und liegt nördlich der Feldstraße, westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 90 sowie südlich der Autobahn 30. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt (Anlage 2).

 

Für den Bebauungsplan ist ein zweistufiges Regelverfahren mit einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie einer öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen.

 

Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der notwendige Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.