Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung unter Ergänzung der o,g. Punkte vorzunehmen.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, einschließlich Begründung nebst Anlagen und die Durchführung der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 


a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich beschlossen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Wohnbauentwicklung in Holsten-Bexten erweitern zu können.

 

Die Gemeinde Salzbergen hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst mit der Erarbeitung der Verfahrensunterlagen beauftragt.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Scopingverfahren) gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 20.12.2021 – 14.01.2022 durchgeführt. Stellungnahmen sind seitens der Öffentlichkeit nicht eingegangen.

 

Die betroffenen Behörden sind gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 21.01.2022 entsprechende Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorzutragen. Es ist insbesondere auf die Stellungnahmen des Landkreis Emsland und der Amprion GmbH zu verweisen.

 

Der Landkreis weist unter anderem auf Geruchsimmissionen, ausgehend von einer südwestlich des Plangebiets gelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle hin. Hierfür wird ein Immissionsschutztechnischer Bericht zur Geruchssituation auf der Hofstelle, aus dem Jahr 2017 zu Grunde gelegt, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Grenzwerte für das Wohnbaugebiet Feldhook III bei weitem nicht überschritten werden. Des Weiteren wurde eine Brutvogelkartierung gefordert.

 

Amprion verwies auf die laufenden Planungen zur Höchstspannungsgleichstromtrasse Korridor B hin.

 

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat einen Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet, der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss zu fassen.

 

b)

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Überarbeitung der Verfahrensunterlagen kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes sollen die Begründung und der Umweltbericht sowie der Artenschutzbeitrag, einschließlich Kartierbericht öffentlich ausliegen.

 

Weiter berichtet Bürgermeister Kaiser aus der Beratung im Verwaltungsausschuss. Beim Bebauungsplanentwurf wäre aufgrund einer kleinen Stichstraße im Süden des Geltungsbereiches ein Abfallsammelplatz einzuplanen, da das Rückwärtsfahren und das Befahren von Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge bei der Sammelfahrt nicht zulässig ist.

Zudem soll im Süden des Plangebietes ein Zu- und Abfahrtsverbot zum Feldweg festgesetzt werden, sodass nur die Möglichkeit für Radfahrer und Fußgänger besteht, von den Grundstücken auf den Feldweg zu gelangen. Eine feste und lückenlose Einfriedung durch die Gemeinde, ähnlich wie beim Baugebiet in Steide, ist bei diesen Grundstücken nicht vorgesehen.

Des Weiteren ist noch mit einem Altanlieger aus dem Baugebiet Feldhook II eine mögliche Grenzanpassung des Grundstückes zu erörtern.