Sitzung: 30.08.2022 Ortsrat Holsten-Bexten
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung:
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage
aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung unter Ergänzung der o,g. Punkte vorzunehmen.
b)
Der Verwaltungsausschuss
der Gemeinde Salzbergen beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115
„Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, einschließlich Begründung nebst Anlagen
und die Durchführung der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der öffentlichen
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB).
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
21.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und
3. Teilbereich beschlossen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, um die Wohnbauentwicklung in Holsten-Bexten erweitern zu
können.
Die Gemeinde
Salzbergen hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst mit der
Erarbeitung der Verfahrensunterlagen beauftragt.
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung (Scopingverfahren) gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer
öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 20.12.2021 – 14.01.2022 durchgeführt.
Stellungnahmen sind seitens der Öffentlichkeit nicht eingegangen.
Die betroffenen
Behörden sind gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes
bis zum 21.01.2022 entsprechende Bedenken, Anregungen oder Hinweise
vorzutragen. Es ist insbesondere auf die Stellungnahmen des Landkreis Emsland
und der Amprion GmbH zu verweisen.
Der Landkreis weist
unter anderem auf Geruchsimmissionen, ausgehend von einer südwestlich des
Plangebiets gelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle hin. Hierfür wird ein
Immissionsschutztechnischer Bericht zur Geruchssituation auf der Hofstelle, aus
dem Jahr 2017 zu Grunde gelegt, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Grenzwerte
für das Wohnbaugebiet Feldhook III bei weitem nicht überschritten werden. Des
Weiteren wurde eine Brutvogelkartierung gefordert.
Amprion verwies auf
die laufenden Planungen zur Höchstspannungsgleichstromtrasse Korridor B hin.
Das Planungsbüro
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat einen Abwägungsvorschlag zu den
eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet, der als Anlage zu dieser Vorlage
beigefügt ist. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss zu fassen.
b)
Unter
Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und abschließender
Überarbeitung der Verfahrensunterlagen kann nunmehr die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die
betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Neben dem Entwurf
des Bebauungsplanes sollen die Begründung und der Umweltbericht sowie der
Artenschutzbeitrag, einschließlich Kartierbericht öffentlich ausliegen.
Weiter berichtet
Bürgermeister Kaiser aus der Beratung im Verwaltungsausschuss. Beim
Bebauungsplanentwurf wäre aufgrund einer kleinen Stichstraße im Süden des
Geltungsbereiches ein Abfallsammelplatz einzuplanen, da das Rückwärtsfahren und
das Befahren von Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge
bei der Sammelfahrt nicht zulässig ist.
Zudem soll im Süden
des Plangebietes ein Zu- und Abfahrtsverbot zum Feldweg festgesetzt werden,
sodass nur die Möglichkeit für Radfahrer und Fußgänger besteht, von den
Grundstücken auf den Feldweg zu gelangen. Eine feste und lückenlose Einfriedung
durch die Gemeinde, ähnlich wie beim Baugebiet in Steide, ist bei diesen
Grundstücken nicht vorgesehen.
Des Weiteren ist noch mit einem Altanlieger aus dem Baugebiet Feldhook II eine mögliche Grenzanpassung des Grundstückes zu erörtern.