Sitzung: 24.05.2022 Rat
Nachdem der
Planungsauftrag für den 1. Abschnitt des geplanten Geh- und Radweges an der
Feldstraße (von der B 70 bis zur Autobahnbrücke) bereits erteilt wurde, sind
Anfang des Jahres die verbleibenden Planungsleistungen für den 2. Abschnitt des
Radweges an der Feldstraße (von Holsten bis zum Industriegebiet
„Holsterfeld-West“) ausgeschrieben worden.
Entsprechend des
VA-Beschlusses vom 08.03.2022 wurde der Auftrag zur Planung an das Büro
„Rücken&Partner“ erteilt. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem
Planungsbüro haben hierzu bereits stattgefunden. Die Bodenuntersuchungen wurden
durchgeführt, die Ergebnisse hierzu stehen jedoch noch aus. Aktuell werden
Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt, um
Nutzungsvereinbarungen und/oder Grunderwerb (innogy, Schulze-Weddige) für den
geplanten Radweg abzustimmen.
Es ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke
parallel in Ausführung zu bringen. Wann mit den Ausführungsarbeiten begonnen
werden kann, liegt derzeit an der Entscheidung der Vorprüfung durch den
Landkreis Emsland. Seitens des Landkreises Emsland wurde heute mitgeteilt, dass
eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht
erforderlich ist. Mit der Fertigstellung der Maßnahme wird im Jahr 2023 gerechnet.
Überlegungen zur sicheren Überquerung der B70 stehen ebenfalls an. Die
Querungshilfe wird voraussichtlich in Form von Fahrbahnmarkierungen erfolgen
(vgl. B70-Querung am Gut Venhaus). Eine bauliche Querungshilfe oder Ampelanlage
wird weiterhin nicht genehmigt. Zudem müssen die Situationen im
Kreuzungsbereich bei der Firma Flintermann und die Überfahrt der Autobahnbrücke
überdacht werden.