Nachdem der Planungsauftrag für den 1. Abschnitt des geplanten Geh- und Radweges an der Feldstraße (von der B 70 bis zur Autobahnbrücke) bereits erteilt wurde, sind Anfang des Jahres die verbleibenden Planungsleistungen für den 2. Abschnitt des Radweges an der Feldstraße (von Holsten bis zum Industriegebiet „Holsterfeld-West“) ausgeschrieben worden.

 

Entsprechend des VA-Beschlusses vom 08.03.2022 wurde der Auftrag zur Planung an das Büro „Rücken&Partner“ erteilt. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem Planungsbüro haben hierzu bereits stattgefunden. Die Bodenuntersuchungen wurden durchgeführt, die Ergebnisse hierzu stehen jedoch noch aus. Aktuell werden Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt, um Nutzungsvereinbarungen und/oder Grunderwerb (innogy, Schulze-Weddige) für den geplanten Radweg abzustimmen.

 

Es ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke parallel in Ausführung zu bringen. Wann mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden kann, liegt derzeit an der Entscheidung der Vorprüfung durch den Landkreis Emsland. Seitens des Landkreises Emsland wurde heute mitgeteilt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist. Mit der Fertigstellung der Maßnahme wird im Jahr 2023 gerechnet.

 

Überlegungen zur sicheren Überquerung der B70 stehen ebenfalls an. Die Querungshilfe wird voraussichtlich in Form von Fahrbahnmarkierungen erfolgen (vgl. B70-Querung am Gut Venhaus). Eine bauliche Querungshilfe oder Ampelanlage wird weiterhin nicht genehmigt. Zudem müssen die Situationen im Kreuzungsbereich bei der Firma Flintermann und die Überfahrt der Autobahnbrücke überdacht werden.