Der Rat der Gemeinde Salzbergen hat in seiner letzten Sitzung am 31.03.2022 die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen Ortskern“ beschlossen. Die Erweiterung umfasst den östlichen Straßenabschnitt des Hügelweges bis zur Straße Am Feldkamp. Das Gebiet zieht sich nördlich bis zu den Erweiterungsflächen Friedhof und dem Feuerwehrmuseum hoch. Der Overhuesweg bis Einmündung Gartenstraße bildet die östliche Grenze des Erweiterungsgebietes.

Bevor ein Beschluss über die Erweiterung eines Sanierungsgebietes gefasst werden konnte, wurden zunächst sogenannte vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Hierzu zählte eine Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Anwohner.

Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen Ortskern“ vorgetragen. Der Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und die Inhalte des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung den Betroffenen sowie der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert.

Zunächst war vorgesehen den westlichen Abschnitt des Hügelweges mit in das Erweiterungsgebiet einzubeziehen. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das städtebauliche Potenzial hinsichtlich der Schaffung einer neuen Wegeverbindung für Radfahrer und Fußgänger über das Grundstück der Auto-Waschanlage aufgezeigt. Des Weiteren wurde ein geringes Maß an Nachverdichtungspotenzial gesehen. Da eine Umsetzung der Wegeverbindung aus heutiger Sicht nicht kurz- bis mittelfristig realisierbar erscheint, verliert auch eine daraus resultierende Notwendigkeit der Neuordnung des Verkehrsraums für das westliche Ende des Hügelweges an Bedeutung.

Darüber hinaus liegen keine städtebaulichen Missstände im westlichen Abschnitt des Hügelweges vor.

 

Aufgrund des geringen Entwicklungspotenzials und des hohen Konfliktpotenzials der Anwohner hat der Rat einstimmig beschlossen, den westlichen Teil des Hügelwegs aus dem Sanierungsgebiet herauszunehmen.

Im nächsten Schritt ist der Aufnahmeantrag für die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen Ortskern“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen. Grundlage für den Aufnahmeantrag ist das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen Ortskern“.