Der Rat der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 den Satzungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ gefasst.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 14.04.2022 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

 

Zur Verbesserung der Löschwasserversorgung, unter anderem für das Industriegebiet Holsterfeld, wurde für die Freiwillige Feuerwehr mittlerweile ein Schlauchwagen nebst Pumpenanlage angeschafft.

 

Als eine von mehreren Entnahmestellen für das Löschwasser wurde der Hengemühlensee festgelegt, allerdings müssen am See selbst noch die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Löschwasser aus dem See pumpen zu können. Konkret soll dies durch eine Slipanlage erfolgen, worüber die Freiwillige Feuerwehr im Bedarfsfall auch das Rettungsboot zur Rettung von ertrinkenden Personen zu Wasser lassen kann.

Die Planungsleistungen hierfür wurden in der letzten Verwaltungsausschusssitzung beschlossen. Das Büro Lindschulte hat zunächst für die Leistungsphasen 1-4 gem. Honorarordnung (Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) den Auftrag erhalten.