Sitzung: 03.05.2022 Ortsrat Holsten-Bexten
Bereits
im Jahr 2020 wurde im Ortsrat das Angebot des Grundstückseigentümers vom
Holstener Weg 48 zugestimmt, eine Gestaltung des öffentlichen Grünstreifens
zwischen der Straße Steckelower und seiner neu errichteten Zaunanlage
vorzunehmen.
Da
nun auch die Grabenverrohrung am Steckelower erfolgreich abgeschlossen werden
konnte, fragte der Eigentümer erneut nach der Gestaltung der Fläche. Er bietet
weiterhin an, eine kleine Pflasterfläche mit Sitzbank anzulegen, die unter
anderem von Radfahrern genutzt werden könnte.
Entgegen
der damals geplanten roten Pflastersteine würde er die Fläche mit den gleichen
Steinen, die er auf seiner Grundstücksfläche verbaut hat, gestalten
(Doppelpflaster).
Sofern
weiterhin an einer Platzgestaltung festgehalten werden soll, wird sich die
Verwaltung mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um weitere Vereinbarungen
zu treffen.
Ratsherr
Schöttler stellt in Frage, ob aufgrund des schmalen Grünstreifens
Begegnungsverkehr möglich ist. Derzeit sei zu erkennen, dass PKW auf den
Grünstreifen ausweichen müssen. Zudem wäre die Haftungsgrundlage zu
hinterfragen, wer für Schäden bei Unfällen aufkommen würde.
Ortsbürgermeister
Evers stimmt einer Gestaltung grundsätzlich zu, damit der lange Holzzaun
aufgelockert wird. Sofern eine Platzgestaltung nicht möglich wäre, dann könnte
auch eine Begrünung der Wand zum Tragen kommen.
Bürgermeister
Kaiser teilt mit, dass zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt
werden sollen, bevor dann ein Gespräch mit dem Eigentümer stattfinden soll.