Bereits im Jahr 2020 wurde im Ortsrat das Angebot des Grundstückseigentümers vom Holstener Weg 48 zugestimmt, eine Gestaltung des öffentlichen Grünstreifens zwischen der Straße Steckelower und seiner neu errichteten Zaunanlage vorzunehmen.

 

Da nun auch die Grabenverrohrung am Steckelower erfolgreich abgeschlossen werden konnte, fragte der Eigentümer erneut nach der Gestaltung der Fläche. Er bietet weiterhin an, eine kleine Pflasterfläche mit Sitzbank anzulegen, die unter anderem von Radfahrern genutzt werden könnte.

Entgegen der damals geplanten roten Pflastersteine würde er die Fläche mit den gleichen Steinen, die er auf seiner Grundstücksfläche verbaut hat, gestalten (Doppelpflaster).

 

Sofern weiterhin an einer Platzgestaltung festgehalten werden soll, wird sich die Verwaltung mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um weitere Vereinbarungen zu treffen.

 

Ratsherr Schöttler stellt in Frage, ob aufgrund des schmalen Grünstreifens Begegnungsverkehr möglich ist. Derzeit sei zu erkennen, dass PKW auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zudem wäre die Haftungsgrundlage zu hinterfragen, wer für Schäden bei Unfällen aufkommen würde.

 

Ortsbürgermeister Evers stimmt einer Gestaltung grundsätzlich zu, damit der lange Holzzaun aufgelockert wird. Sofern eine Platzgestaltung nicht möglich wäre, dann könnte auch eine Begrünung der Wand zum Tragen kommen.

 

Bürgermeister Kaiser teilt mit, dass zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden sollen, bevor dann ein Gespräch mit dem Eigentümer stattfinden soll.