Für den Neubau einer stationären Tankstelle für die Betankung von LKW mit kaltverflüssigtem Erdgas (LNG) auf dem Grundstück Holsterfeld 2 (Autohof) steht die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz noch aus.

Die Gemeinde Salzbergen wurde seinerzeit zur Stellungnahme vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt aufgefordert.

Die Belange der Gemeinde bezogen sich hier weitestgehend auf das für diesen Bereich geltende Planungsrecht und die Bestätigung der erforderlichen Erschließung.