Sitzung: 12.05.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/055/2022
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt, am Projekt „Emsland Carsharing“ teilzunehmen
und einen PKW der Kleinwagenklasse (E-Auto) am Standort „Rathaus“
zu stationieren. Er beauftragt die Verwaltung den Kooperationsvertrag
zum Emsland-Carsharing mit dem Landkreis Emsland abzuschließen.
Darlegung des Sachverhaltes:
Ein Auto kurzzeitig mit anderen teilen – das englische Wort Carsharing
fasst diese Möglichkeit in einem Wort zusammen. Das bisherige Angebot im
Emsland ist überschaubar. Das soll sich nun ändern.
Carsharing ermöglicht es, mobil zu bleiben, auch
ohne ein eigenes Fahrzeug zu besitzen. Oder es macht den Verzicht auf den
Zweit- oder gar Drittwagen möglich. Das spart Geld und ist gleichzeitig auch
ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Eine Mobilitätsstation ist dabei die intermoduale
Schnittstelle an einem Verkehrsknoten mit dem Zweck, den Umstieg auf andere
Verkehrsmittel möglichst nutzerfreundlich zu gestalten.
Das waren die Beweggründe des Landkreises Emsland, im
Sommer 2016 mit einem solchen Angebot und dem Anbieter „Stadtteilauto OS“ an
den Start zu gehen. Drei Standorte in Lingen, Meppen (jeweils zwei Pkw) und
Papenburg-Aschendorf (ein Fahrzeug) wurden ausgewählt. Die Autos stehen an den
jeweiligen Kreishäusern in Meppen, Aschendorf und Lingen. Am Bahnhof in Meppen
und auf dem Campus Lingen steht der jeweils zweite Pkw fahrbereit.
Der Landkreis Emsland beabsichtigt nun die
Neuaufstellung/Erweiterung des 2016 eingeführten „Emsland Carsharing“. Hierzu
haben 13 der 19 emsländischen Kommunen ihr Interesse am Projekt signalisiert –
hierunter auch die Gemeinde Salzbergen. Das vom Landkreis beauftragte Büro
Pro-t-in hat das Projekt den interessierten Kommunen Ende letzten Jahres
vorgestellt.
Um eine geeignete Auswahl von Standorten zu treffen,
ist die Beteiligung am Emsland Carsharing mit den im Folgenden genannten
maßgeblichen Rahmenbedingungen verbunden:
·
Vorgesehen
sind bis zu fünf PKW an Standorten in den Städten Lingen (Ems), Meppen und
Papenburg. In den weiteren sich beteiligenden Städten, Einheits- und
Samtgemeinden sind ein oder zwei PKW möglich. Um eine Mindestinanspruchnahme zu
erreichen, sollten Standorte nur in Ortslagen ab 2.500 Einwohner realisiert
werden. Ausnahmen können Orte mit einer besonderen Lage des Standortes, wie z.
B. ein Anschluss an die Bahn, oder bei nachgewiesenem Bedarf auch
Modellprojekte in kleineren Gemeinden sein. Die Standorte werden in Kooperation
von Kommune und Landkreis ausgewählt.
·
Als
Carsharing-Standorte eignen sich insbesondere zentrale Ortslagen mit Anbindung
an den Nahverkehr (ÖPNV bzw. Bahn) oder den Einzelhandel sowie in geeigneten
Wohnquartieren. Zur Auswahl der Standorte werden u. a. Auswertungen von
Geoinformationsdaten genutzt. Es werden ausschließlich Standorte mit
elektrischen PKW realisiert. Aktuell wird von einer Gesamtzahl von 28
Carsharing-PKW im Landkreis Emsland ausgegangen. Die Auswahl der Fahrzeugklasse
(z. B. Kleinwagen oder Kompaktklasse) erfolgt in Kooperation von Kommune und
Landkreis.
·
Der
Landkreis Emsland beauftragt entsprechend dem bereits erprobten Vorgehen einen
Anbieter mit der Bereitstellung der PKW sowie der Dienstleistung des
Carsharing. Die Vergabe erfolgt auf der Basis eines zu vereinbarenden
Mindestumsatzes. Wird dieser nicht erreicht, so sind entsprechende Defizite
anteilig durch den Landkreis Emsland und die beteiligten Kommunen zu tragen.
Die Kommunen tragen dabei nur 50 % des Defizits der in der jeweiligen Stadt
oder Gemeinde eingesetzten PKW.
·
Die
Kommunen werden angehalten, das Carsharing-Angebot für Fahrten des eigenen
Dienstbetriebs zu nutzen, um eine Grundauslastung zu gewährleisten und die
eigenen Defizitzahlungen zu reduzieren. Dazu wird im Sinne einer
Ankermieterschaft ein vergünstigter Tarif entwickelt.
·
Anhand
einer Modellrechnung unter Annahme einer mit der aktuellen Situation
vergleichbaren Inanspruchnahme und Preisgestaltung des Carsharing ist mit
jährlichen Defizitkosten in Höhe von rund 4.850 EUR für einen Kleinwagen sowie
7.000 EUR für einen Wagen der Kompaktklasse zu rechnen, die anteilig durch
Landkreis und Kommunen (jeweils 2.425 EUR bzw. 3.500 EUR) getragen werden. Ziel
ist es, über ein verbessertes Angebot und einen größeren Bekanntheitsgrad eine
höhere Inanspruchnahme zu erreichen und somit ein geringeres Defizit zu
realisieren.
·
Die
Stellplätze für das Carsharing werden von den Kommunen kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Es kann sich dabei um öffentliche Standorte im Eigentum der Kommune
handeln oder es werden entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit Eigentümern
geschlossen. In unmittelbarer Nähe der Stellplätze sollten möglichst Fahrradabstellplätze
zur Verfügung stehen oder errichtet werden.
·
Die
Errichtung der erforderlichen Ladeinfrastruktur mit einem Anschluss an das
Stromnetz erfolgt durch den Landkreis Emsland. Es wird ausschließlich Strom aus
regenerativen Energien genutzt.
·
Es
wird eine erste Projektlaufzeit von drei Jahren ab dem ersten Quartal 2023
vereinbart. Nach Abschluss von zwei Jahren erfolgt eine Evaluation des
Angebots. Da ein gleichzeitiger Start an allen Standorten bzw. mit allen PKW u.
a. aufgrund erhöhter Lieferzeiten von elektrischen PKW und Ladeinfrastruktur
nicht realistisch ist, wird eine Startphase von neun Monaten vereinbart, in der
alle Standorte zu realisieren sind.
Hinsichtlich
der Umsetzung des Emsland Carsharing in den Städten, Einheits- und Samtgemeinden
wird ein entsprechender Kooperationsvertrag zwischen Landkreis und der
jeweiligen Kommune geschlossen. Der Vertragsentwurf wurde der Gemeinde nun
vorgelegt.
Seitens des Büros Pro-t-in werden für die Gemeinde
Salzbergen zwei Standorte vorgeschlagen. Bei dem ersten Standort handelt es
sich um das Rathaus, wodurch unter anderem die Mitarbeiter der Verwaltung, als
sog. Ankermieter, auf das Angebot zurückgreifen können.
Als zweiter Vorschlag wurde der Bahnhofsbereich,
insbesondere als Mobilitätsknotenpunkt (Verknüpfung verschiedener
Mobilitätsformen) ausgewählt.
Die
erarbeiteten Steckbriefe zu den Standorten, sind als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Es ist zu beraten, ob eine
Teilnahme am „Emsland Carsharing“ weiterhin verfolgt werden soll. Bei einer
Teilnahme wird vorgeschlagen, dass ein Kleinwagen in Anspruch genommen werden
soll. Aufgrund der Nutzung durch die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, sollte
der PKW beim Rathaus stationiert werden.
Ratsherr
Schöttler gibt den Hinweis, den Standort des Autos mit in das
Beschilderungskonzept aufzunehmen.
Auf
Nachfrage von Ratsherr Gödde wird im Nachgang nochmal geklärt, ob die
Anschaffung des Fahrzeuges mit Anhängerkupplung möglich wäre.