Sitzung: 03.05.2022 Ortsrat Holsten-Bexten
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/050/2022
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/050/2022 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag als Satzung.
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
24.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 56 „Feldhook“ gefasst.
Mit dieser
Bebauungsplanänderung war beabsichtigt, den Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr
1991, der die Bauabsichten und Möglichkeiten im Vergleich zu den heutigen
Bebauungsplänen erheblich einschränkt, zu überplanen.
Nach erfolgter
Anfertigung der Entwurfsunterlagen durch das Büro IPW, Ingenieurplanung Wallenhorst
hat der Verwaltungsausschuss, nach vorheriger Beratung im Ortsrat
Holsten-Bexten, den Auslegungsbeschluss in seiner Sitzung am 08.03.2022
gefasst.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes, einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag,
lag in der Zeit vom 21.03. – 21.04.2022 im Rathaus öffentlich aus. Zudem
konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen
und heruntergeladen werden. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die
Möglichkeit, sich zu den Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch
kein Gebrauch gemacht. Die direkt betroffenen Anlieger des Baugebietes
„Feldhook I“ wurden vorab per Schreiben durch die Gemeinde über das
Bauleitplanverfahren informiert.
Im vorgenannten
Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind
über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden,
zum Entwurf dieses Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 21.04.2022
abzugeben.
Das Planungsbüro
IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die eingegangenen Stellungnahmen erhalten
und hierzu einen Abwägungsvorschlag, der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt
ist, erarbeitet.
Der Beschluss über
alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
b)
Die vorgebrachten
Hinweise der Träger öffentlicher Belange sind in die Bebauungsplanunterlagen
eingearbeitet und berücksichtigt worden.
Nach Abschluss der
einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde
Salzbergen gefasst werden.
Ratsherr Schöttler merkt an, dass er von einigen Anliegern bezüglich des zugestellten Informationsschreibens zur Bauleitplanung angesprochen wurde, da dies für einige unverständlich gewesen sei.