Beschluss:
Auf Grundlage der Bedarfsplanung ist der Holländische
Güterschuppen zu sanieren. Die entsprechenden Leistungen für einen
Fachplaner/Architekten sind auszuschreiben. Die Planung ist mit den
Jugendverbänden abzustimmen.
Darlegung des Sachverhaltes:
Wie bereits in der
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.02.2022 berichtet, können sich die
Zeltlagerleiterrunde, die Kolpingjugend und die Landjugend eine Nutzung des
Holländischen Güterschuppens als Lager/-fläche für Vereinsutensilien und als
Treffpunkt für Leiterrunden vorstellen.
Der Holländische
Güterschuppen steht unter Denkmalschutz. Dieses ist bei der Wiederherstellung
des Gebäudes besonders zu beachten. Der größte Teil des Gebäudes könnte als
unbeheiztes Lager dienen. Der Bereich für organisatorische Angelegenheiten und
Treffpunkte sollte wärmeisoliert und beheizbar sein, sowie mit Toiletten und
ggf. Küchenzeile ausgestattet sein.
Auf Grundlage der
v. g. Erkenntnisse wurde durch die Gemeindeverwaltung eine entsprechende
Bedarfsplanung (Anlage) für den
Holländischen Güterschuppen erarbeitet.
Im Rahmen der
weiteren Projektphase sollte nun ein Ausschreibungsverfahren für die Leistungen
eines Fachplaners/Architekten durchgeführt werden. Bei der Ausschreibung sollte
das volle Leistungsbild (Grundleistungen) der aktuellen HOAI für die
Gesamtmaßnahme erbracht werden. Eine Staffelbeauftragung sollte berücksichtigt
werden, so dass jederzeit die Möglichkeit des Nachsteuerns gegeben ist. Die
weitere Planung soll dann in enger Abstimmung mit den Jugendverbänden erfolgen.