Die Gemeinde beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Geh-Radweges zwischen der B70 und der Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße. Diese Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte.

 

1) Geh-Radweg zwischen der B70 und der Holsterfeldstraße auf der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 610 m.

 

Nach Rücksprache mit den Anliegern, von denen im 1. BA (Holsterfeld-B70) Grunderwerb zu tätigen ist, wird eine Verlegung des Radweges auf die Nordseite gewünscht. Auch eine Überprüfung des Landkreises hat ergeben, dass die Nordseite favorisiert wird.

Tatsächlich könnte dieses bautechnisch die einfachere Lösung sein. Es würde dann ein von der Straße abgerückter Radweg gebaut werden.

Der Fördermittelgeber hat bereits mitgeteilt, dass diese Verlegung von der Süd- auf die Nordseite keine Auswirkung auf die Förderung hat.

 

2) Geh-Radweg zwischen dem Gewerbegebiet Holsterfeld-West und der Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße auf der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 1500 m.

 

Nachdem der Planungsauftrag für den 1. Abschnitt der geplanten Radwege an der Feldstraße (von der B 70 bis zur Autobahnbrücke) bereits erteilt wurde, sind im Januar 2022 die verbleibenden Planungsleistungen für den 2. Abschnitt der Radwege an der Feldstraße (von Holsten bis zum Industriegebiet „Holsterfeld-West“) ausgeschrieben worden. Hierüber wurde bereits ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

Die gestellten Förderanträge sind in der Zwischenzeit genehmigt worden.

Es ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke parallel in Ausführung zu bringen. Die Planungsarbeiten sollen in 2022 abgeschlossen sein. Das Plangenehmigungsverfahren wird durch den Landkreis Emsland als zuständige Behörde durchgeführt. Dies soll voraussichtlich nach dem Sommer 2022 abgeschlossen sein.

Anschließend soll mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden. Hier ist fraglich, ob der Baubeginn noch vor dem Winter 2022 erfolgen soll. Mit der Fertigstellung wird im Jahr 2023 gerechnet.

 

Überlegungen zur sicheren Überquerung der B70 stehen ebenfalls an. Eine Querungshilfe oder Ampelanlage werden weiterhin nicht genehmigt. Zudem müssen die Situationen im Kreuzungsbereich bei der Firma Flintermann und die Überfahrt der Autobahnbrücke überdacht werden.