Sitzung: 10.03.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Die
Gemeinde beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Geh-Radweges
zwischen der B70 und der Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße. Diese Maßnahme
unterteilt sich in zwei Abschnitte.
1)
Geh-Radweg zwischen der B70 und der Holsterfeldstraße auf der Südseite der
Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 610 m.
Nach Rücksprache mit den Anliegern, von denen im 1. BA
(Holsterfeld-B70) Grunderwerb zu tätigen ist, wird eine Verlegung des Radweges
auf die Nordseite gewünscht. Auch eine Überprüfung des Landkreises hat ergeben,
dass die Nordseite favorisiert wird.
Tatsächlich könnte dieses bautechnisch die einfachere
Lösung sein. Es würde dann ein von der Straße abgerückter Radweg gebaut werden.
Der Fördermittelgeber hat bereits mitgeteilt, dass
diese Verlegung von der Süd- auf die Nordseite keine Auswirkung auf die
Förderung hat.
2)
Geh-Radweg zwischen dem Gewerbegebiet Holsterfeld-West und der Kreuzung
Feldstraße / Feldhookstraße auf der Südseite der Feldstraße mit einer
Gesamtlänge von ca. 1500 m.
Nachdem
der Planungsauftrag für den 1. Abschnitt der geplanten Radwege an der
Feldstraße (von der B 70 bis zur Autobahnbrücke) bereits erteilt wurde, sind im
Januar 2022 die verbleibenden Planungsleistungen für den 2. Abschnitt der
Radwege an der Feldstraße (von Holsten bis zum Industriegebiet
„Holsterfeld-West“) ausgeschrieben worden. Hierüber wurde bereits ein
entsprechender Beschluss gefasst.
Die
gestellten Förderanträge sind in der Zwischenzeit genehmigt worden.
Es
ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke parallel in Ausführung zu bringen. Die
Planungsarbeiten sollen in 2022 abgeschlossen sein. Das
Plangenehmigungsverfahren wird durch den Landkreis Emsland als zuständige
Behörde durchgeführt. Dies soll voraussichtlich nach dem Sommer 2022
abgeschlossen sein.
Anschließend
soll mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden. Hier ist fraglich, ob der
Baubeginn noch vor dem Winter 2022 erfolgen soll. Mit der Fertigstellung wird
im Jahr 2023 gerechnet.
Überlegungen
zur sicheren Überquerung der B70 stehen ebenfalls an. Eine Querungshilfe oder
Ampelanlage werden weiterhin nicht genehmigt. Zudem müssen die Situationen im
Kreuzungsbereich bei der Firma Flintermann und die Überfahrt der Autobahnbrücke
überdacht werden.