Sitzung: 01.03.2022 Ortsrat Holsten-Bexten
Das Unternehmen
Amprion plant aktuell ein weiteres Gleichstromprojekt namens „Korridor B“
umzusetzen. Ab 2030 soll Korridor B Windenergie aus Schleswig-Holstein und
Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportieren.
Das Projekt umfasst
die beiden im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankerten Vorhaben
Wilhelmshaven – Hamm (Nr. 49) sowie Heide/West – Polsum (Nr. 48) und
wird in Höchstspannungsgleichstrom-Technologie (HGÜ) umgesetzt. Amprion plant
Korridor B vorrangig als Erdkabel.
Die neue
Stromautobahn könnte dabei allerdings durch das Emsland verlaufen und auch das
Gemeindegebiet Salzbergen, insbesondere den Bereich Holsten-Bexten treffen.
Amprion befindet sich derzeit in der Trassenfindung. Daher handelt es sich bei
den vorgestellten Trassenkorridoren um mehrere mögliche Verlaufsvarianten von
zunächst jeweils 1.000 m Breite.
Im weiteren
Verfahrensverlauf werden die möglichen Trassen weiter untersucht. Bis zum
Frühjahr will Amprion die Planungen bei Informationsveranstaltungen vorstellen.
Anschließend sollen die Pläne der Bundesnetzagentur vorgelegt werden. Im Jahr
2026 könnte nach jetzigem Stand die Planung abgeschlossen und mit dem Bau
begonnen werden.
Verwaltungsintern
wurden die Trassenkorridore für das Gemeindegebiet auf Widerstände und
Argumente, die im Rahmen einer Stellungnahme gegen eine Trassennutzung
vorgetragen werden können, untersucht.
Im Trassenkorridor
Holsten-Bexten sind unter anderem betroffene Kompensations-, Wald- und
Biotopflächen herausgearbeitet worden. Weiter sind die Landschaftsschutzgebiete
Emstal und Natura 2000 sowie das FFH-Gebiet Ems betroffen. Die derzeitige
Trassenplanung sieht zudem die Querung der Sonderbaufläche für
Windkraftanlagen, der Autobahn 30 und der Ems sowie im weiteren Verlauf auf
Salzbergener Gebiet die Querung der Haupteisenbahnstrecke vor. Von der Trasse
sind ebenfalls Gewerbeerweiterungsflächen Holsterfeld und die Wohnbauflächen
Feldhook III betroffen.
Die Gemeinde wird
während des Verfahrens entsprechend Stellung beziehen, um eine mögliche
Verlegung durch das Gemeindegebiet zu verhindern.