Sitzung: 10.03.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/022/2022
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“, einschließlich Begründung und umweltplanerischer Fachbeitrag.
Nach ausführlicher
Vorberatung in den politischen Gremien (Ortsrat Holsten-Bexten,
Gemeindeentwicklungsausschuss, Verwaltungsausschuss als auch im Rat der
Gemeinde Salzbergen) hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
24.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 56 „Feldhook“ gefasst.
Mit der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 56 soll der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1991,
der die Bauabsichten und Möglichkeiten im Vergleich zu den heutigen
Bebauungsplänen erheblich einschränkt, überplant werden. Unter anderem soll die
Nachverdichtung in diesem Siedlungsbereich gesteuert sowie die
planungsrechtlichen Festsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und dem
Siedlungscharakter angepasst werden. Auf die Vorlagen BV/223/2021 und
BV/272/2021 wird verwiesen.
Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ soll in einem verkürzten Verfahren gem. § 13a
BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Dabei wird auf
die Durchführung einer Umweltprüfung und auch auf eine frühzeitige Bürger- und
Behördenbeteiligung verzichtet. Es besteht jedoch die Pflicht, dass die
Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich im Rahmen einer bestimmten Frist über
die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren.
Dies kann im Rahmen
einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein entsprechender
Auslegungsbeschluss zu fassen. Für die Dauer eines Monats haben Bürger wie auch
die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen. Der
Bebauungsplanentwurf, einschließlich Begründung und umweltplanerischer
Fachbeitrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Dem Wunsch des
Ortsrates Holsten-Bexten, die betroffenen Eigentümer aus dem Baugebiet Feldhook
I vorab über das Bauleitplanverfahren persönlich im Rahmen einer
Anliegerversammlung zu informieren, kann aufgrund der derzeitigen
Corona-Situation nicht nachgekommen werden. Auch wenn dies gesetzlich nicht
erforderlich ist, wird die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer
schriftlich über die öffentliche Auslegung informieren.