Sitzung: 10.03.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/021/2022
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/021/2022 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, Kartierbericht zu Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Artenschutzbeitrag, schalltechnischer Beurteilung und zusammenfassender Erklärung als Satzung.
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
10.03.2020 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47
„Freizeitgebiet Holsterfeld“ beschlossen. Die hierfür erforderliche frühzeitige
Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde im
März 2021 durchgeführt.
In der
Verwaltungsausschuss-Sitzung am 11.05.2021 wurden die vorgetragenen Bedenken
und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung behandelt und der entsprechende
Auslegungsbeschluss gefasst.
Der Entwurf der
o.a. Bebauungsplanänderungen, einschließlich Anlagen, lag in der Zeit vom
20.12.2021 – 21.01.2022 im Rathaus öffentlich aus. Zudem konnten die Unterlagen
auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen werden. In diesem
Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den
Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Im vorgenannten
Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Die betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieses
Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 21.01.2022 abzugeben.
Das vom
Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat
die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage
dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Hierzu ist
insbesondere auf die Stellungnahme des Landkreis Emsland eingegangen worden,
der u.a. Einwände gegen die festgesetzte Grundfläche der Wochenendhäuser von 70
m² vorgebracht hat. Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger wird die
Grundfläche nun um 10 m² verringert und somit auf insgesamt 60 m² festgesetzt.
Der Beschluss über
alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
Nach Abschluss der
einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde
Salzbergen gefasst werden.
Bürgermeister
Kaiser ergänzt, dass die Gemeinde derzeit in Gesprächen mit dem Eigentümer sei,
um für den neu angeschafften Schlauchwagen der Feuerwehr eine Zufahrt zum
Hengemühlensee herzustellen. Zudem soll weiterhin der Bau einer Slipanlage
verfolgt werden, um somit auch in Notfällen auf dem See entsprechend
Rettungsboote zu Wasser zu lassen.