Sitzung: 03.03.2022 Ausschuss für Kindertagesstätten & Familienzentrum
Durch die vorgestellten Anmeldezahlen für das kommende Kitajahr
2022/2023 ergibt sich der Bedarf einer zusätzlichen Krippengruppe.
Entgegen ersten Überlegungen hat seinerzeit die Gemeinde mit
Nutzungsbeginn der neuen Nepomuk Kindertagesstätte den Mietvertrag mit der
ev.-ref. Kirchengemeinde über die Nutzung der Hügelburg nicht gekündigt,
sondern u.a. auch im Hinblick auf den Umbau der Kindertagestätte St. Cyriakus
weiterbestehen lassen.
Grundsätzlich, so die Aussage des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung, soll eine Außenstelle einer
Kindertagesstätte in räumlicher Nähe zum Hauptstandort stehen. Damit scheiden
die Kita Marien und Kita Nepomuk dem Grunde nach als Träger aus.
Die Kita St. Cyriakus liegt zwar räumlich
näher an der Hügelburg als die Kita St. Augustinus, aber auf Grund des
bevorstehenden Umbaus und der Sanierung wäre hier das Hinzufügen einer
zusätzlichen Krippengruppe eher suboptimal.
Dementsprechend wird vorgeschlagen, dass
die Kita Augustinus die Trägerschaft übernimmt. Zudem sind hier auch die
meisten Krippenanmeldungen zu verzeichnen sind.
Erfreulicherweise stimmen die
Kirchengemeinde und die Leitung dem im Grundsatz zu. Dementsprechend wurde
bereits Kontakt mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung aufgenommen,
die Pläne und Unterlagen zur Prüfung einer Betriebserlaubnis vorab zur
Verfügung gestellt bekommen hat.
Die räumlichen Anforderungen gem. § 8 DVO-NKiTaG an eine
Kita-Außenstelle sind gegeben. Die Außenspielfläche ist ebenfalls in
ausreichender Größe vorhanden.
Nach einer ersten Einschätzung wurde die
Betriebserlaubnis entsprechend in Aussicht gestellt, lediglich ist noch eine Konzeption erforderlich, die
darlegt, wie die Einrichtungsleitung und die sonstigen pädagogischen Kräfte
trotz räumlicher Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen.
Da die bisherige
Nutzungsänderung/Baugenehmigung zwischenzeitlich abgelaufen ist, ist diese noch
zum neuen Kindergartenjahr zu beantragen. Dies wird noch kurzfristig in
Abstimmung mit dem Bauamt der politischen Gemeinde erfolgen.