Die Gemeinde beabsichtigt den Neubau eines straßenbegleitenden Geh-Radweges zwischen der B70 und der Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße. Diese Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte. Anhand eines Planbildes erläutert Bürgermeister Kaiser die aktuell geplante Trasse.

 

1) Geh-Radweg zwischen der B70 und der Holsterfeldstraße auf der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 610 m.

 

Nach Rücksprache mit den Anliegern, von denen im 1. BA (Holsterfeld-B70) Grunderwerb zu tätigen ist, wird eine Verlegung des Radweges auf die Nordseite der Feldstraße gewünscht. Tatsächlich könnte dieses bautechnisch die einfachere Lösung sein. Es würde dann ein von der Straße abgerückter Radweg gebaut werden. Problematisch ist, ob ein Wechsel der Trasse fördertechnisch verträglich ist. Zudem sind Querungssituationen noch zu prüfen (Feldstraße/Holsterfeld).

 

2) Geh-Radweg zwischen dem Gewerbegebiet Holsterfeld-West und der Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße auf der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 1500 m.

 

Die Submission für die Planungsleistung dieses Teilstücks fand am 25.02.2022 statt. Der Planungsauftrag soll in der nächsten VA-Sitzung beschlossen werden.

 

Die gestellten Förderanträge sind in der Zwischenzeit genehmigt worden.

Es ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke parallel in Ausführung zu bringen. Die Planungsarbeiten sollen in 2022 abgeschlossen sein. Das Plangenehmigungsverfahren wird durch den Landkreis Emsland als zuständige Behörde durchgeführt. Dies soll voraussichtlich nach dem Sommer 2022 abgeschlossen sein.

Anschließend soll mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden. Hier ist ebenfalls noch zu klären, ob der Baubeginn noch vor dem Winter 2022 erfolgen soll. Mit der Fertigstellung wird im Jahr 2023 gerechnet.

 

Überlegungen zur sicheren Überquerung der B70 stehen ebenfalls an. Eine Querungshilfe oder Ampelanlage wird weiterhin nicht genehmigt. Zudem müssen die Situationen im Kreuzungsbereich bei der Firma Flintermann und die Überfahrt der Autobahnbrücke überdacht werden.

 

Sowohl Ratsherr Elling als auch Ratsherr Schöttler regen an, von einer Ausführung in Pflasterbauweise, aufgrund des wachsenden Unkrauts in den Fugen, abzusehen und daher den Radweg in Asphaltbauweise auszuführen. Als Beispiel wird hier der Radweg gegenüber der Gewerbegebietsfläche Holsterfeld-West angeführt.