Seitens eines weiteren Zuhörers werden die noch benötigten Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung „Tierhaltungsanlage Hermeling“ hinterfragt, obwohl der Gülle- und Gärrestbehälter bereits errichtet wurde.

Bürgermeister Kaiser teilt mit, dass der Behälter bereits auf anderer Grundlage genehmigt wurde, jedoch mit der Bedingung, dass dieser Bereich planungsrechtlich abgesichert wird. Daher werden die Gutachten für das Bauleitplanverfahren entsprechend benötigt.