Sitzung: 07.02.2022 Ortsrat Steide
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: BV/012/2022
Beschlussempfehlung:
a)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage BV/012/2022 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes, vorzunehmen.
b)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die Durchführung der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Ortsbürgermeister Hermeling gibt wegen eines bestehenden Mitwirkungsverbotes die Sitzungsleitung für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 ab und nimmt an der weiteren Beratung nicht teil. Die stellvertretende Ortsbürgermeisterin Schulte-Weß übernimmt die Sitzungsleitung.
Sie führt zunächst aus, dass die Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 am heutigen Tage erst eingegangen sind. Aufgrund der mangelnden Vorbereitung sei eine Beschlussfassung in Frage gestellt. Sie bittet darum, die Beschlussvorlagen künftig eher freizugeben, sodass eine ordentliche Vorbereitung erfolgen kann.
Bürgermeister Kaiser nimmt die Kritik der Ortsratsmitglieder zum Anlass, nun detailliert die Beschlussvorlagen, einschließlich der beigefügten Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zu diesen Tagesordnungspunkten zu erläutern.
Darlegung des Sachverhaltes:
Allgemein
Der
Landwirt Hermann Hermeling plant am Standort seiner Tierhaltungsanlage weitere
bauliche Vorhaben und Erweiterungen auf der Hofanlage zu errichten, die einer
planungsrechtlichen Absicherung bedürfen.
Er
beabsichtigt folgende Vorhaben umzusetzen:
·
Bau einer
Brückenwaage im Nordwesten des Hofstandortes,
·
Umnutzung der
vorhandenen Maschinenhalle zu einer Getreidelagerhalle mit Getreidetrocknung im
Südwesten des Hofstandortes.
·
Anbau einer
Maschinenhalle an die Getreidelagerhalle im Südwesten des Hofstandortes.
·
Errichtung eines
Gärrest-/ Güllebehälters im Osten des Hofstandortes.
Des
Weiteren sollen durch erweiterte Festsetzungen des überbaubaren Bereiches im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zukünftig optional Erweiterungen der
Stallgebäude möglich gemacht werden. Dabei sollen die bereits im Jahr 2012
genehmigten Tierplatzzahlen beibehalten werden, die bereits im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 98 der Gemeinde Salzbergen aus dem Jahr
2017 festgeschrieben wurden. Bei gleichbleibenden Tierzahlen soll zukünftig
mehr Platz für die einzelnen Tiere in den Stallungen geschaffen werden können.
Damit kann künftig den Kriterien für mehr „Tierwohl in der Nutztierhaltung“
(mehr Platz im Stall, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere, gesundes
Stallklima, Beachtung von tierschutzgerechter Haltung, Hygiene und
Tiergesundheit usw.) durch entsprechende Stallerweiterungen Rechnung getragen
werden.
Aus
diesem Grund hat der Vorhabenträger bei der Gemeinde die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Absicherung der o.g.
Bauvorhaben beantragt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Salzbergen
stellt für die Erweiterungsbereiche für die Hofstelle, angrenzend an die
Darstellungen der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, Flächen für die
Landwirtschaft dar. Insofern ist für die Realisierung des o.g. Vorhabens neben
der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich.
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
06.10.2020 die Aufstellung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 98.1 „Tierhaltungsanlage Hermeling,
Steider Straße – Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Die Durchführung der
Bauleitplanung erfolgt in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Vorhabenträger
hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst mit der Erarbeitung der
Verfahrensunterlagen beauftragt. Für erforderliche Gutachten wurden weitere
Fachbüros hinzugezogen.
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung (Scopingverfahren) gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer
öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 02.07. – 23.07.2021 durchgeführt. Die
betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gleichzeitig
aufgefordert worden zum Entwurf des Flächennutzungsplanes bis zum 02.08.2021
entsprechend Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorzutragen.
Neben den
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist
auch eine Stellungnahme von Privatpersonen eingereicht worden.
Die Stellungnahmen
wurden zunächst zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Das Planungsbüro IPW
Ingenieurplanung Wallenhorst hat einen Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen
Stellungnahmen in Abstimmung mit dem Vorhabenträger erarbeitet, der als Anlage
zu dieser Vorlage beigefügt ist. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss zu
fassen.
b)
Unter
Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Überarbeitung
der Verfahrensunterlagen kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Im Laufe des
frühzeitigen Verfahrens beantragte der Vorhabenträger nach vorheriger Abstimmung
mit dem Planungsbüro und der Gemeinde, den Geltungsbereich in Nord-Östlicher
Richtung bis zu seiner Wallhecke zu erweitern. Diese Erweiterung wird u.a.
damit begründet, dass vorhandene Versorgungsleitungen umgelegt und ggf.
zukünftige Versorgungsleitungen in diesem Bereich neu verlegt werden müssen.
Zudem wird hierdurch eine klare und deutliche Abgrenzung des Geltungsbereiches
geschaffen, welcher sich an der Grundstücksgrenze orientiert. Aus rechtlicher
Sicht ist dies zum jetzigen Verfahrensstand ohne weiteres möglich. Der neue
Geltungsbereich ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Vor dem Hintergrund
dieser vorgenannten Änderungen und Anpassungen ist hierzu nunmehr ein
entsprechender Auslegungsbeschluss zu fassen.
Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.