Sitzung: 08.12.2021 Ausschuss für Kindertagesstätten & Familienzentrum
Auf Grund der seit dem 01.08.2021 geltenden
DVO-NKiTaG war eine Änderung der regionalen Vereinbarung erforderlich. Dies
wurde den Kommunen im Mai übersandt. Hier ist eine Abstimmung des Landkreises mit
der Caritas und dem Bistum erfolgt. Eine Vorlage wird für den Abschluss neuer
Vereinbarungen vom Landkreis zur Verfügung gestellt.
Das
regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) hatte darauf hingewiesen,
dass
für eine
Betriebserlaubnis einer Integrationsgruppe gem. § 16 Abs. 2 DVONKiTaG eine
Vereinbarung zwischen den jeweiligen Trägern und Kommunen erforderlich sei.
Diese gilt ab dem 01.08.2022.