Sitzung: 11.05.2022 Schulausschuss
6.1 Leihgeräte für
Lehrkräfte
Der Oberschule konnten bereits vor mehreren Wochen die Leihgeräte für die
Lehrkräfte übergeben werden.
Die Geräte für die Grundschulen sind leider immer noch nicht geliefert
worden. Trotz Hinweis auf die Dringlichkeit, konnte eine Beschleunigung der
Lieferung aufgrund der weltweiten Situation nicht erreicht werden. Am
09.05.2022 wurde nun mitgeteilt, dass die Geräte im Juni geliefert werden
sollen.
6.2 Sanierung der
Fensterfront an der Oberschule
Der Förderbescheid des am 15.12.2020 gestellten Antrages ist am 31.03.2022
eingegangen. Die Sanierung der Fensterfront ist ausgeschrieben worden. Die Angebote liegen vor, werden derzeit noch
intern geprüft und die Entscheidung soll morgen getroffen werden.
Durch den Förderbescheid ist vorgegeben worden, dass die Sanierung bereits
am 30.09.2022 abgeschlossen sein muss.
Das heißt auch, dass nicht nur in den Ferien gebaut werden kann. Der genaue
Ablauf der Baumaßnahme muss dann noch in enger Abstimmung mit der Schule und
der ausführenden Firma besprochen werden.
6.3 Umgestaltung Bushaltestelle
Grundschule Holsten-Bexten
Es ist weiterhin beabsichtigt im Jahr 2022 die Bushaltestelle an der
Grundschule Holsten-Bexten gemäß den aktuellen ÖPNV-Richtlinien barrierefrei
umzubauen und zu sanieren. Das ÖPNV-Programm beinhaltet einen barrierefreien
Ausbau (Höhenanpassung) des Haltestellenbordes sowie den Einbau eines taktilen
Leitsystems.
Bis Mitte Mai soll die Ausführungsplanung als auch das
erforderliche Leistungsverzeichnis erstellt werden, Im Anschluss daran erfolgt
die Ausschreibung. Der Baubeginn soll laut Bauzeitplan Anfang August 2022 erfolgen. Die
Bauzeit beträgt etwa vier Monate.
6.4 Neue
Absonderungsverfügung ab 07.05.22 / Auswirkungen Schule
Die geltende Absonderungsverfügung sieht vor, dass Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, sich
fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Die Isolationspflicht endet
nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage. Zudem wird
die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die
Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist. Die
Pflicht der Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt.
Das bedeutet für
Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines
freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, nicht
ihre Schulpflicht verletzen. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.
Die Schulen stellen
im Mai für freiwillige Testungen auf Wunsch drei Tests pro Woche zur Verfügung
(für Schülerinnen und Schüler und für die an Schule Beschäftigten).
6.5
Ukrainische Schüler/Schülerrinnen
In Niedersachsen sind rund 12.000 Kinder und
Jugendliche in niedersächsischen Schulen angemeldet worden.
In Salzbergen, Stand letzter Woche, sind insgesamt 6 Kinder und Jugendliche
in den Schulen angemeldet, davon 1 Schüler*innen an der Grundschule Holsten, 3
Schüler*innen an der Grundschule Salzbergen und 2 Schüler*innen an der
Oberschule.