Sitzung: 08.12.2021 Ausschuss für Kindertagesstätten & Familienzentrum
Die
heilpädagogische Förderung gem. § 18 Abs. 2 DVO-NKiTaG ist dann in einer
integrativen Kindergartengruppe sichergestellt, wenn über die personelle
Mindestausstattung hinaus eine pädagogische Fachkraft während der gesamten
Kernzeit regelmäßig tätig ist. Hierbei sind Verfügungszeiten zusätzlich zu
berücksichtigen. Durch den Einsatz einer pädagogischen Fachkraft mit einer
Arbeitszeit von 39 Stunden/Woche kann es entsprechend dazu kommen, dass die
Kernzeit nicht vollständig abgedeckt ist. Die aktuellen Vorgaben der
Eingliederungshilfe sehen lediglich die Finanzierung der Personalkosten einer
heilpädagogischen Fachkraft je integrativer Gruppe vor.
Betroffen
von der Regelung ist die Kindertagesstätte St. Cyriakus mit Ihren 2
integrativen Gruppen. Um die Finanzhilfefähigkeit nicht zu verlieren, mussten
kurzfristig die Betreuungszeiten angepasst werden. Zusätzlich war zu
berücksichtigen, dass die
Betriebskostenzuschüsse des Landkreises gekürzt werden, wenn die
Integrationsgruppe nicht mehr als Ganztagsgruppe über 6 Stunden betrieben
werde, dies ist jetzt der Fall. In Folge könnte die Kernstundenkürzung auch
Auswirkungen auf die Höhe der Leitungsstunden haben.
Entsprechend
wurden die Kern- und Randzeiten ab dem 01.10.2021 neu angepasst:
Igelgruppe: Kernzeit von 07:30 bis 13:30 Uhr
(6 Std., vormittags), Angebot Randzeit von 13:30 bis 16:30 Uhr
Vorher
Kernzeit von 07:30 Uhr – 15:30 Uhr, Randzeit 15:30 Uhr – 16:30 Uhr
Blumengruppe: Kernzeit von 07:30 bis 13:30
Uhr (6 Std., vormittags), Angebot Randzeit von 13:30 bis 15:30 Uhr
Vorher
Kernzeit von 07:30 Uhr – 15:30 Uhr, Randzeit 15:30 Uhr – 16:30 Uhr
Die heilpädagogischen Fachkräfte sind nun
mit 30 Std regelmäßig in den Gruppen tätig und die Finanzhilfefähigkeit ist
gegeben.
Der Rahmenplan, der der o. g. Finanzierung
zugrunde liegt, wird gerade vom Land überarbeitet. Ein erster Entwurf ist am Montag eingegangen.
Es wird derzeit geprüft, inwieweit sich hierdurch Veränderungen ergeben.
Bürgermeister
Kaiser erläutert, dass zu überlegen bleibt, die Kernzeiten in den Kitas zu
reduzieren und die Randzeiten zu erweitern, um eine angemessene Betreuung
sicherstellen zu können.