Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

a) Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB sowie die Hinweise und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der als Anlage 1 beigefügte Abwägungsvorschlag wird beschlossen.

 

b) Das als Anlage 3 beigefügte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen – Ortskern“ wird beschlossen.

 

c) Es wird beschossen, dass der Aufnahmeantrag für die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen – Ortskern“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ gestellt werden soll.

 

Die Gemeinde Salzbergen erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme aufzubringen.


Der Rat der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen – Ortskern“ gem. § 141 BauGB beschlossen.

 

Der Einleitungsbeschluss wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 27.12.2021 gem. § 141 Abs. 3 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Lageplan, in dem der Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes dargestellt ist, lag in der Zeit vom 04.01.2022 bis 04.02.2022 im Rathaus öffentlich aus.

 

Mit Schreiben vom 31.01.2022 wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange waren aufgefordert, mittels Fragebogen eine Stellungnahme bis zum 01.03.2022 abzugeben.

 

Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen – Ortskern“ vorgetragen. Es liegen lediglich Hinweise vor. Das beauftragte Planungsbüro BauBeCon Sanierungsträger GmbH aus Bremen hat zu den vorgebrachten Stellungnahmen einen Abwägungsvorschlag, der als Anlage 1 beigefügt ist, erarbeitet.

 

Der Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und die Inhalte des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung den Betroffenen sowie der Öffentlichkeit am 09.03.2022 vorgestellt und erläutert. Die Präsentation von der Bürgerversammlung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Seitens einiger Anlieger wurden mit Schreiben vom 09.02.2022 und vom 22.02.2022 sowie auf der Bürgersammlung am 09.03.2022 Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Die vorgetragenen Bedenken sind in dem Abwägungsvorschlag (Anlage 1) behandelt worden. Auf dieser Grundlage soll ein Abwägungsbeschluss gefasst werden.