Im August 2015 wurde das Sanierungsgebiet „Salzbergen Ortskern“ der Gemeinde Salzbergen in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen und nach der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ überführt. Ziele der laufenden Gesamtmaßnahme sind u.a. die Verbesserung des Flächenangebots für Fußgänger und Radfahrer, die Beseitigung von Gewerbeleerständen, eine Verkehrsberuhigung sowie eine barrierefreie Neu- und Umgestaltung der Verkehrsräume im Ortskern.

 

Die Gemeinde Salzbergen beabsichtigt nunmehr das bestehende Sanierungsgebiet im Nordwesten, um eine Fläche von ca. 3,4 ha zu erweitern und in die laufende Gesamtmaßnahme mit einzubinden. Der Erweiterungsbereich grenzt unmittelbar an das bestehende Sanierungsgebiet an und liegt im Wesentlichen zwischen den Flurstücken 172/4 sowie 201/5 und dem Hügelweg nebst den angrenzenden Grundstücken. Eine entsprechende Kartierung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Anlass der geplanten Gebietserweiterung ist die sich abzeichnende Verlagerung wichtiger Zentrumsfunktionen in den nördlichen Teil des Ortskerns. Zu den Treibern der Fokusverlagerung des Ortskerns zählen die Planungen zur weiteren Entwicklung des Geländes am heutigen Feuerwehrmuseum sowie der Flächen südlich des Friedhofes. Aus diesen Entwicklungen resultieren neue Ansprüche an das umliegende Gebiet des Ortskerns, darunter der Umgang mit einem erhöhten Parkdruck, der Bedarf nach Anpassungen von Straßen und Gebäuden. Parallel dazu steigern im potentiellen Erweiterungsgebiet Missstände und Umstrukturierungs-bedarfe den Entwicklungsbedarf dieses Gebietes.

 

Bürgermeister Kaiser berichtet, dass am 09.03.2022 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen Ortskern“ im Saal Schütte stattgefunden hat. Hierzu erläutert er nochmals die vorliegende Präsentation, welche den Anliegern entsprechend vorgetragen wurde.

Gerade aus den Reihen der Eigentümer des Hügelweges (westlicher Teil) wurde die Einbeziehung in das Erweiterungsgebiet kritisch betrachtet. Hier wurde nach einigen Diskussionen entsprechend beantragt, den westlichen Teil des Hügelweges aus dem Erweiterungsgebiet zu streichen und herauszunehmen. Hauptgrund für die Herausnahme war die Ausgleichszahlung, die im Nachgang zur Ortskernsanierung durch die Eigentümer gezahlt werden muss.

 

Sofern die Erweiterung des Gebietes wie vorgeschlagen umgesetzt wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass alle Straßenzüge angepackt und erneuert werden.

Für den Fall, dass das Teilstück des Hügelweges (West) aus dem Gebiet herausgenommen und es in Zukunft zu einer Erneuerung der Straße kommen wird, müssen die Anlieger mit Straßenausbaubeiträgen rechnen.

 

Die Ergebnisse und Stellungnahmen der Voruntersuchung und die vorgebrachten Bedenken der Anlieger werden nun überprüft und bearbeitet. Ein Beschluss erfolgt entsprechend in der nächsten Ratssitzung am 31.03.2022.