Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur sowie Ortsräte Steide und Holsten-Bexten und Ortsvorsteher Hummeldorf
Vorlage: BV/283/2021
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage BV/283/2021. Das
Kolping-Bildungshaus Salzbergen e.V. plant in den Jahren 2021 - 2023
verschiedene notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Seminar- und Gästehäusern
sowie auf dem Gelände. Fast 40 Jahre bietet das Kolping-Bildungshaus den
Menschen in der Region und darüber hinaus einen Ort zur Bildung, zur Besinnung
und Entspannung.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Bildungsarbeit
weiterentwickelt und auch das Bildungshaus hat sich diesen Anforderungen immer
wieder aufs Neue gestellt. Um das Bildungshaus für die Zukunft zu
positionieren, sind Sanierungsschritte in den Bereichen Nachhaltigkeit,
Sicherheit, Modernität, Attraktivität und Perspektive unumgänglich. Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
09.03.2021 dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt.
Seitens des Bildungshauses wurde am 04.03.2021 ein Förderantrag an die
Gemeinde Salzbergen gerichtet. Insgesamt fallen Kosten in Höhe von 550.000,00
Euro an. Bei der Gemeinde Salzbergen wird eine Bezuschussung in Höhe von 25% =
137.500,00 Euro beantragt. Seitens des Bistums Osnabrück wurde eine Förderung
bereits zugesagt, auch der Landkreis Emsland stellt eine Förderung in Aussicht.
Ratsherr Elling befürwortet den Zuschuss, da das Kolping-Bildungshaus
für die Bevölkerung sowie für das Image von Salzbergen eine Bereicherung
darstellt.
Ratsherr Walter ist ebenfalls davon überzeugt, dass das
Kolping-Bildungshaus ein wichtiger Bestandteil von Salzbergen ist und
befürwortet ebenfalls die Bewilligung des Zuschusses. Außerdem weist Herr
Walter darauf hin, dass zukünftig ein Augenmerk auf andere Vereine gelegt
werden sollte.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt, die Sanierungsmaßnahme des Kolping-Bildungshauses Salzbergen mit
einem Anteil von 25% - im Höchstfall bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von
137.500,00 Euro - in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils 68.750,00 Euro zu
fördern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen