Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Für die Aufstellung der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ ist die frühzeitige
Beteiligung bereits im März 2021 durchgeführt worden.
Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen wurde das Büro IPW mit der Überarbeitung der Unterlagen
beauftragt.
Aufgrund der Berücksichtigung
artenschutzrechtlicher Belange sowie zur faunistischen Bewertung der geplanten
Erweiterungsfläche wurden im Frühjahr Kartierungsarbeiten durchgeführt. Diese
Ergebnisse wurden in Zwischenzeit in einem Gutachten aufgeführt, welches unter
anderem zur öffentlichen Auslegung dargelegt werden muss.
Die Auslegungsunterlagen liegen derzeit dem
Vorhabenträger vor. Sobald die Freigabe erfolgt, kann die öffentliche Auslegung
vorbereitet und durchgeführt werden.