Für die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ ist die frühzeitige Beteiligung bereits im März 2021 durchgeführt worden.

Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde das Büro IPW mit der Überarbeitung der Unterlagen beauftragt.

 

Aufgrund der Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sowie zur faunistischen Bewertung der geplanten Erweiterungsfläche wurden im Frühjahr Kartierungsarbeiten durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden in Zwischenzeit in einem Gutachten aufgeführt, welches unter anderem zur öffentlichen Auslegung dargelegt werden muss.

 

Die Auslegungsunterlagen liegen derzeit dem Vorhabenträger vor. Sobald die Freigabe erfolgt, kann die öffentliche Auslegung vorbereitet und durchgeführt werden.