Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Ausgangslage
Die Gemeinde beabsichtigt den Neubau eines
straßenbegleitenden Geh-Radweges zwischen der B70 und der Kreuzung Feldstraße /
Feldhookstraße. Diese Maßnahme unterteilt sich in zwei Abschnitte:
1) Geh-Radweg zwischen der B70 und der Holsterfeldstraße
auf der Südseite der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von 610 m.
2) Geh-Radweg zwischen dem Gewerbegebiet
Holsterfeld-West und der Kreuzung Feldstraße / Feldhookstraße auf der Südseite
der Feldstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 1800 m.
Der geplante Radweg ist Bestandteil eines
Verkehrsentwicklungsplanes aus dem Jahr 2005. Demnach verläuft die Verbindung
Feldstraße – Feldhookstraße im östlichen Gemeindegebiet von der B70 durch das
Gewerbegebiet Holsterfeld bis zur Feldhookstraße und von dort künftig
weiterführend zur Ortsumgehung Bexten. Die Verbindung ist insbesondere als
Erschließung des Ortsteils Holsten an das Gewerbegebiet anzusehen.
Durch den Neubau zwischen der B70 und K319
leistet der Radweg einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze unter
Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Der Geh-/Radweg ist unter
Wirtschaftlichkeitsaspekten geplant. Die Attraktivität und die Sicherheit der
Strecke wird insbesondere für den Berufsverkehr erhöht.
Vorgesehene Sanierung
Der
Ausbau des Geh-/ Radweges soll auf der Südseite der Feldstraße erfolgen.
Zwischen der Bundesstraße und der Straße Holsterfeld ist auf der Südseite der
Straße eine 2-reihige Rinne mit Rundbordanlage verbaut. Hieran schließt die neu
geplante Nebenanlage an. Im Streckenabschnitt zwischen der Straße Holsterfeld
und der Holsterfeldstraße ist derzeit keine Bordanlage vorhanden. Diese muß im
Zuge der Baumaßnahme einschließlich der 2-reihigen Rinne neu erstellt werden.
Die Breite ist mit 3,0 Meter geplant.
Der
Neubau des Geh-Radweges zwischen dem Gewerbegebiet Holsterfeld und dem Ortsteil
Holsten ist mit einer Breite von 2,5 Meter geplant. Innerhalb der geschlossenen
Ortschaft wird der Geh-Radweg durch einen 0,5 m breiten Grünstreifen von der
Fahrbahn getrennt. Im Bereich außerhalb geschlossener Ortschaft verläuft der
Weg hinter einer Vegetationsreihe in ausreichendem Abstand zur Fahrbahn. Am
Bauende schließt der Geh-Radweg an einen vorhandenen Weg an.
Alle
Streckenabschnitte sind in Pflasterbauweise geplant.
Derzeit
werden die Bodenuntersuchungen und Gutachten erstellt. Aufgrund vorliegender
Baugrundgutachten für angrenzende Baumaßnahmen wird bislang von unbelastetem
Baugrund ausgegangen.
Es
ist beabsichtigt, beide Radwegteilstücke parallel in Ausführung zu bringen. Die
Planungsarbeiten sollen in 2022 abgeschlossen sein. Die Ausführungsarbeiten
sind ebenfalls für das Jahr 2022 geplant. Die Fertigstellung und Restarbeiten
können dann im Jahr 2023 erfolgen.
Entsprechende Förderanträge wurden gestellt. Die
Entscheidung hierfür steht noch aus.