Bürgermeister Kaiser führt aus, dass die Gemeindeverwaltung den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2022 mit Anlagen aufgestellt hat. Die Planzahlen sollen im Rat dem zuständigen Ausschuss sowie den Ortsräten vorgestellt werden.

 

Kämmerer Dirk Vogt stellt anhand einer Präsentation den Haushalt 2022 vor. Laut Haushaltsplanung 2022 wird ein ausgeglichener Haushalt in 2022 erzielt. Der Finanzhaushalt schließt planmäßig mit einem negativen Saldo ab, der durch die vorhandene Liquidität der Gemeinde Salzbergen gedeckt werden kann.

 

Kämmerer Dirk Vogt übernimmt die Vorstellung der Einnahme- und Ausgabeseite anhand von Diagrammen.

 

Ratsherr Elling fragt an, wie die Erhöhung der Zinslast zu begründen ist. Kämmerer Vogt erläutert, dass durch das ÖPP-Modell „Neubau der Nepomuk-Kita“ die Zinslast in den Folgejahren deutlich erhöht wird. Ein weiterer Kostenfaktor sind die Negativzinsen der Banken.

 

Des Weiteren werden die einzelnen Teilhaushalte und die Investitionsmaßnahmen für 2022 vorgestellt. Ein weiteres Augenmerk wird auf die Unterhaltungsmaßnahmen der gemeindeeigenen Gebäude gelegt. Die Entwicklung der Schulden stand ebenfalls im Fokus der Haushaltsvorstellung.

 

Ratsherr Gödde erkundigt sich nach den investiven Maßnahmen bei dem deutschen und holländischen Güterschuppen. Kämmerer Vogt erwähnt, dass die baulichen Veränderungen im Rahmen der Ortskernsanierung eingeplant werden. Die finanziellen Mittel sind bei der Investition I-15-0011 „Städtebauförderung“ veranschlagt.

 

Ratsherr Walter hinterfragt den in 2022 geplanten Zuschuss an den Sportverein, der für eine Erneuerung/Aufbereitung des Tennenplatzes genutzt werden soll. Er verweist auf eine evtl. Neuausrichtung (Hybridrasenplatz).

Bürgermeister Kaiser betont, dass der Zuschuss an den Sportverein für den Erhalt des Sportplatzes notwendig ist. Der Sportverein hat bisher keinen Antrag bei der Gemeinde Salzbergen bzgl. der Finanzierung eines Hybridrasenplatzes eingereicht.

 

Außerdem bittet Ratsherr Walter um eine Aufstellung über die Hebesätze der umliegenden Kommunen.



 

 

 

Vergleich der Hebesätze der Kommunen (HH 2019)

 

Hebesatz Grundsteuer A

Hebesatz Grundsteuer B

Hebesatz Gewerbesteuer

 

%

%

%

Emsbüren

330

330

330

Geeste

350

350

350

Haren (Ems), Stadt

310

320

330

Haselünne, Stadt

330

330

330

Lingen (Ems), Stadt

335

330

395

Meppen, Stadt

295

310

345

Papenburg, Stadt

330

345

380

Rhede (Ems)

350

350

350

Twist

350

350

350

SG Spelle

320

320

335

Salzbergen

340

340

340

 

Ergänzend zu den Hebesätzen weist Bürgermeister Kaiser darauf hin, dass die Gemeinde Salzbergen im Vergleich zu anderen Kommunen eine hohe Steuerkraft bei relativ wenigen Einwohnern aufweist.

Für die Berechnung der Finanzausgleichsumlage sind die Steuerkraftmesszahl sowie die Bedarfsmesszahl ausschlaggebend.

Die Steuerkraftmesszahl umfasst folgende Berechnungsgrößen: Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die mit entsprechenden Prozentsätzen gewichtet werden.

Die Bedarfsmesszahl ergibt sich aus dem Grundbetrag (Vorgabe Land Niedersachsen), der mit der Einwohnerzahl multipliziert wird.

Die Gemeinde Salzbergen weist aufgrund der niedrigen Bedarfsmesszahl einen vergleichsweise geringen Bedarfsansatz aus, sodass die Steuerkraftmesszahl diesen deutlich übersteigt. Nach § 16 des Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) sind 20% des übersteigenden Betrages als sogenannte „Finanzausgleichsumlage“ an das Land abzuführen.

 

Beschlussempfehlung:

Die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in der vorgelegten Fassung soll in den Fraktionen und im Verwaltungsausschuss zunächst weiter beraten und die Entscheidung über die Haushaltssatzung 2022 nebst Investitionsplanung 2022-2025 danach an den Rat verwiesen werden.

 

Abstimmungsergebnis: Finanzausschuss einstimmig

                                      Ortsrat Steide 1 Enthaltung

                                      Ortsrat Holsten einstimmig