Für die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Freizeitgebiet Holsterfeld“ ist die frühzeitige Beteiligung bereits im März 2021 durchgeführt worden.

Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde das Büro IPW mit der Überarbeitung der Unterlagen beauftragt.

 

Aufgrund der Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sowie zur faunistischen Bewertung der geplanten Erweiterungsfläche wurden im Frühjahr Kartierungsarbeiten durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden in der Zwischenzeit in einem Gutachten aufgeführt, welches unter anderem bei der öffentlichen Auslegung berücksichtigt werden muss.

 

Die Auslegungsunterlagen liegen derzeit dem Vorhabenträger vor. Sofern die Freigabe erfolgt ist, kann die öffentliche Auslegung vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Die Themen Spielplatz und die Herstellung einer Zufahrt zum Hengemühlensee für den neuen Schlauchwagen der Feuerwehr, um somit die Löschwasserversorgung für das gesamte Gebiet Holsterfeld zu sichern, müssen noch separat geklärt werden.