Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des
Sirenenkonzeptes vorbehaltlich einer Förderung, bzw. einer außerplanmäßigen
Ausgabe soweit keine 100%-ige Kostendeckung durch die Förderung erfolgt.
Im Rahmen einer
Pressekonferenz zur Neustrukturierung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe (BBK) haben Bundesinnenminister Horst Seehofer und
BBK-Präsident Armin Schuster am 17.03.2021 angekündigt, dass der Bund die
Länder mit 88 Mio. € beim Aufbau eines Sirenennetzes unterstützen will.
Ende Juni 2021
meldeten die Kommunalen Spitzenverbände, dass die Länder Mittel vom Bund
erhalten und damit Bedarfe vor Ort mit einer Anschubfinanzierung als Festbetrag
unterstützen sollen. Der geplante Förderzweck ist die Errichtung von Sirenen
und/oder Sirenensteuerungsgeräten, die einigen Mindesteigenschaften genügen und
über das TETRA BOS Digitalfunknetz ansteuerbar sein müssen. Niedersachsen soll
nach dem Königsteiner Schlüssel rund 8 Mio. € erhalten. Der verfügbare
Investitionszeitraum wird voraussichtlich bis zum 31.12.2022 begrenzt sein.
Nach Auskunft des
Nds. Ministeriums für Inneres und Sport hat BBK-Präsident Schuster mit Blick
auf mögliche Fördersätze angedeutet, dass
Ø
für
eine Sirene auf dem Dach ein Festbetrag von 10.850 € (8.500 € Sirene, 1.500 €
Errichtung und 850 € Steuerung),
Ø
für
eine freistehende Sirene ein Festbetrag von 17.350 € (8.500 € Sirene, 3.000 €
Einrichtung, 5.000 € Mast und 850 € Steuerung und
Ø
für
Ersatz (Anbindung an Leitstelle o.ä.) ein Festbetrag von 1.000 € zur Verfügung
gestellt werden sollen.
Mit diesem
Kenntnisstand wurden seitens des Landkreises Emsland bereits erste Überlegungen
zur Erarbeitung eines kreisweiten „Sirenenkonzeptes“ angestellt, um ggf.
rechtzeitig die o.g. Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Infolge der
eingetretenen Hochwasserlage in diversen Städten und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern rückt die Thematik verstärkt in
das öffentliche Interesse.
Der kreisweite Ist-Zustand
wurde bereits erhoben. Für die Gemeinde Salzbergen wurde die auf dem Rathaus
befindliche Sirene, die nur Feueralarm auslösen kann, gemeldet.
Insgesamt soll vom
Landkreis Emsland ein allgemeines Warn- und Sirenenkonzept erarbeitet und mit
den Kommunen abgestimmt werden, damit eine Warnung und Information der
Bevölkerung vor drohenden bzw. eingetretenen Gefahren erfolgen kann. Hier soll
den Sirenen als erstem Warnmittel mit „Weckfunktion“ eine herausgehobene Rolle
zukommen. Inwiefern eine zu erwartende
Finanzierungslücke zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und der
Bundesförderung vom Landkreis geschlossen werden kann, ist noch zu klären.
Die Gemeinde
Salzbergen hat bereits im März 2021 (vor der Flutkatastrophe und dem Beginn der
Aktivitäten des Bundes und des Landkreises) mit der Firma Helin aus Hagen, die
auch die (Feuer-)Sirene auf dem Rathaus jährlich wartet, Kontakt zur Erstellung
einer Beschallungsübersicht für die Gemeinde Salzbergen aufgenommen.
Nach dem
erarbeiteten Beschallungskonzept und nach Ortsbegehung mit der Firma Helin sind
für eine flächenmäßige Beschallung der Gemeinde Salzbergen durch Sirenen
folgende Standorte vorgesehen:
- Feuerwehrgerätehaus, Wessendorfstraße
11 (Dach/Gebäudesirene)
- Oberschule, Steider Straße 23 (Dach/Gebäudesirene)
- Dorfgemeinschaftshaus Steide, Steider
Straße 100 (Dach/Gebäudesirene)
- Sportplatz, Ahlder Damm 16,
(Dach/Gebäudesirene)
- Bauhof, Wieselweg 3 (Mast, da am
Gebäude technisch nicht möglich)
- Östl. der OKE (Kreuzungsbereich Im
Holde) Mast
- Dorfgemeinschaftshaus Rheiner Straße 17
(Mast, Gebäude nicht möglich)
- Gemeindehaus Holsten, Feldstraße 2
(Dach/Gebäudesirene)
Das Nds.
Ministerium für Inneres und Sport hat mit Runderlass vom 21.09.2021 an alle
Katastrophenschutzbehörden den Gegenstand der Förderung und die Fördersätze je
Standort erläutert. Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen
Katastrophenschutzbehörden, die Fördermittel zur zweckentsprechenden Verwendung
an die Städte und Gemeinden leiten.
Aufgrund der
begrenzten Mittel (in Nds. stehen für die Jahre 2021 und 2022 jeweils rd. 4
Mio. € zur Verfügung) und Befristung des Förderprogramms wurde eine
schnellstmögliche Antragstellung empfohlen. Antragsberechtigt sind
ausschließlich die Landkreise in ihrer Funktion als Katastrophenschutzbehörde.
Die Anträge der Städte und Gemeinden müssen vom Landkreis gebündelt beim Nds.
Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) vorgelegt werden.
Der Antrag auf
Förderung der obigen Sirenenstandorte in der Gemeinde Salzbergen wurde dem
Landkreis Emsland am 28.09.2021 übersandt.