Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der weiteren Maßnahmen zur Sanierung des Familienzentrums mit Bürgersaal vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel und beschließt die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung zu stellen.

 


Mit der feierlichen Eröffnung am 01.09.2021 konnte die Sanierung des Familienzentrums mit Bürgersaal im „Alten Gasthaus Schütte“ nach rund 12 Monaten Bauzeit erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich derzeit auf rund 1,6 Mio. Euro, welche mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Integration“ (900.000,00 Euro), ergänzt um eine Förderung des Landkreises Emsland (200.000,00 Euro) und mit Eigenmitteln der Gemeinde Salzbergen finanziert werden konnten.

 

Wie bereits mehrfach durch die Gemeindeverwaltung berichtet, wurde im Rahmen der Baumaßnahme festgestellt, dass an der Gebäudehülle ein weiterer Sanierungsbedarf besteht. Zudem sollen noch die Außenanlagen rund um das Familienzentrum saniert werden. Diese Maßnahmen sollen durch eine weitere Förderung mit Mitteln aus den Städtebauförderungsprogrammen (Lebendige Zentren sowie Soziale Integration) umgesetzt werden.

 

Die Kosten für die weitere Sanierung des ehemaligen Gasthauses Schütte belaufen sich aktuell auf eine geschätzte Summe in Höhe von 577.924,85€. Davon betragen die Kosten für die zusätzlichen Maßnahmen am Gebäude 209.194, 63 € und 368.730,22€ für die Baumaßnahmen zur Sanierung der Außenanlagen. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient eine Kostenzusammenstellung nach der DIN 276 aus den Kostengruppen 100-700.

 

Aus dem baukonstruktiven Bereich sind weitere Baumaßnahmen am Baukörper vorzunehmen. Vor allem wäre zeitnah eine Fugensanierung wünschenswert um den Feuchteeintrag ins Mauerwerk zu verhindern. Bei Stellung eines Baugerüsts wäre die Holzverschalung im Traufbereich direkt mit zu erneuern, da sie verwittert ist.

Ebenso sind die Kellerlichtschächte stark beschädigt und müssen erneuert werden, um an dieser Stelle auch den Einbruchsschutz ins Gebäude sicherzustellen. Eine Erneuerung der Gebäudeaußenbeleuchtung sollte das sanierte Gebäude ins entsprechende Licht rücken, um es so dezent in Szene zu setzen. Im Bereich des Flachdaches muss aus optischen und Zugänglichkeitsgründen die neue Lüftungsanlage eingehaust werden, da sie momentan für jeden zugänglich ist und so eine Gefährdung darstellt.

Wie zuvor bereits beschrieben, bezieht sich ein zweiter Teil der Projektkosten auf die Umgestaltung des Außenbereiches für die Stellung von Spiel-Grün und Parkstellflächen im Stil der Ortskernsanierung. Hierzu wurde ein Umgestaltungsvorschlag erarbeitet, der gleichzeitig als Berechnungsgrundlage für das Projekt dient.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2021 hat das ARL Oldenburg bereits weitere Fördermittel in Höhe von 564.000,00 Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Integration“ in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits bei der NBank eingereicht.