Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung der weiteren Maßnahmen zur Sanierung des Familienzentrums mit
Bürgersaal vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel und beschließt die
entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung zu stellen.
Mit der feierlichen Eröffnung am 01.09.2021 konnte die Sanierung des
Familienzentrums mit Bürgersaal im „Alten Gasthaus Schütte“ nach rund 12
Monaten Bauzeit erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich derzeit auf rund 1,6 Mio.
Euro, welche mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes
Niedersachsen aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Integration“ (900.000,00
Euro), ergänzt um eine Förderung des Landkreises Emsland (200.000,00 Euro) und
mit Eigenmitteln der Gemeinde Salzbergen finanziert werden konnten.
Wie bereits mehrfach durch die Gemeindeverwaltung berichtet, wurde im
Rahmen der Baumaßnahme festgestellt, dass an der Gebäudehülle ein weiterer
Sanierungsbedarf besteht. Zudem sollen noch die Außenanlagen rund um das
Familienzentrum saniert werden. Diese Maßnahmen sollen durch eine weitere
Förderung mit Mitteln aus den Städtebauförderungsprogrammen (Lebendige Zentren
sowie Soziale Integration) umgesetzt werden.
Die Kosten für die weitere Sanierung des ehemaligen Gasthauses Schütte
belaufen sich aktuell auf eine geschätzte Summe in Höhe von 577.924,85€. Davon
betragen die Kosten für die zusätzlichen Maßnahmen am Gebäude 209.194, 63 € und
368.730,22€ für die Baumaßnahmen zur Sanierung der Außenanlagen. Als
Berechnungsgrundlage hierfür dient eine Kostenzusammenstellung nach der DIN 276
aus den Kostengruppen 100-700.
Aus dem baukonstruktiven Bereich sind weitere Baumaßnahmen am Baukörper
vorzunehmen. Vor allem wäre zeitnah eine Fugensanierung wünschenswert um den
Feuchteeintrag ins Mauerwerk zu verhindern. Bei Stellung eines Baugerüsts wäre
die Holzverschalung im Traufbereich direkt mit zu erneuern, da sie verwittert
ist.
Ebenso sind die Kellerlichtschächte stark beschädigt und müssen erneuert
werden, um an dieser Stelle auch den Einbruchsschutz ins Gebäude
sicherzustellen. Eine Erneuerung der Gebäudeaußenbeleuchtung sollte das
sanierte Gebäude ins entsprechende Licht rücken, um es so dezent in Szene zu
setzen. Im Bereich des Flachdaches muss aus optischen und
Zugänglichkeitsgründen die neue Lüftungsanlage eingehaust werden, da sie
momentan für jeden zugänglich ist und so eine Gefährdung darstellt.
Wie zuvor bereits beschrieben, bezieht sich ein zweiter Teil der
Projektkosten auf die Umgestaltung des Außenbereiches für die Stellung von
Spiel-Grün und Parkstellflächen im Stil der Ortskernsanierung. Hierzu wurde ein
Umgestaltungsvorschlag erarbeitet, der gleichzeitig als Berechnungsgrundlage
für das Projekt dient.
Mit Schreiben vom 17.11.2021 hat das ARL Oldenburg bereits weitere
Fördermittel in Höhe von 564.000,00 Euro aus dem Städtebauförderprogramm
„Soziale Integration“ in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Förderantrag
wurde bereits bei der NBank eingereicht.