Am 03.11.2021 fand ein Gespräch mit der Verkehrskommission statt, in dem unter anderem folgende verkehrliche Belange thematisiert wurden:

 

Feldstraße

Der Antrag auf Versetzung der Ortstafel für den Bereich „Holsterfeld West“ Richtung Holsten liegt beim LK Emsland vor. Aufgrund der direkten Grundstückserschließungen von der Feldstraße wird dem Antrag zugestimmt. Die schriftliche verkehrsbehördliche Anordnung (VBA) folgt.

 

B 70 / Venhauser Straße

Im Einmündungsbereich wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Eine Querungshilfe für Radfahrer ist nicht vorgesehen.

 

Ratsherr Elling kritisiert die Vorgehensweise und Entscheidungen der Verkehrskommission. Sowohl im Gewerbegebiet als auch auf einer Bundesstraße werden Geschwindigkeiten auf mindestens 70 km/h reduziert. Dagegen herrscht auf der Feldstraße in Höhe des neuen Wohnbaugebietes Feldhook III eine zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h.

 

Poststraße

Von der L 39 kommend wurde der Beginn der beantragten 30 km/h Zone vor Einmündung „Gillenbrink“ zugestimmt. Die VBA folgt.

 

Ampelanlage Ulmenweg / L 39

Trotz Stilllegung (Deaktivierung) der westlichen Ampelanlage gibt es immer wieder Hinweise auf Rotlichtverstöße und Gefährdungssituationen, obwohl die östliche Anlage aus Richtung Schüttorf kommend gut sichtbar ist. Nun soll die westliche Ampelanlage demontiert werden.

 

Nach einer weiteren Beobachtungsphase, nach Demontage der ersten Anlage, muss evtl. überlegt werden, wie sich die Situation eingespielt hat. Dabei sollte auch die Aufstellfläche der Radfahrer und Fußgänger beobachtet werden, die insgesamt zu klein erscheint.

 

Möglich wäre auch die Aufstellung eines Vorwarnschildes – Hinweis auf Ampelanlage – oder die Aufstellung von Blinkleuchten während des Einsatzes der Verkehrshelfer.

 

Ratsfrau Dörnhoff schildert die Situation an der Ampelanlage im morgendlichen Schülerverkehr. Sie regt an, dass die erste Flügelampelanlage (aus Richtung Schüttorf kommend) auf die bestehende bleibende Ampel (zweite Ampelanlage) umgesetzt wird. Dies würde die Sichtbarkeit der verbleibenden Ampel deutlich erhöhen, da es immer häufiger zu Verkehrsverstößen kommt.

Es wird zudem vorgeschlagen, eine Vorwarnungsbeschilderung in Form einer Warnlichtampel oder Geschwindigkeitsanzeige mit Smiley-Zeichen aufzustellen.

 

Ratsherr Schöttler stellt grundsätzlich den Sinn und Zweck von Schülerlotsen an einer Ampelanlage in Frage. Er sieht jedoch ein, dass es sich um eine gefährliche Stelle an der L39 handelt. Seiner Meinung nach müssten dennoch vermehrt Polizeikontrollen durchgeführt werden. Bürgermeister Kaiser entgegnet, dass die Polizei des Öfteren schon kontrolliert hat, dennoch ohne nachhaltigen Erfolg.

 

Ratsherr Schnieders regt an, die Ampelzeiten in dem Sinne zu verlängern, dass die Fußgänger erst nach einer gewissen Zeit grün bekommen, wenn alle PKW‘s stehen.

 

Laut Ratsfrau Dörnhoff erstreckt sich die Hauptzeit des Schülerverkehrs im Zeitraum von 07.35 – 07.50 Uhr. Daher schlägt Ausschussvorsitzender Hülsing vor, eine zweitweise Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Ampelanlage zu beantragen.

 

Bürgermeister Kaiser wird die dargelegten Punkte bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie bei der Verkehrskommission nochmals vortragen. Zudem sollte darauf gedrängt werden, die Maßnahmen künftig schneller umzusetzen.

 

Fachbereichsleiter Berning ergänzt abschließend, dass bereits Verkehrszählungen in diesem Bereich durchgeführt wurden. Dabei wurde eine Spitzengeschwindigkeit von 132 km/h in der Nacht festgestellt.

 

Durchfahrtverbot Ortskern

Die VBA vom 26.11.2020 wird aufgehoben, da ein riesiger Schilderwall aufgebaut werden müsste (alle Zufahrtsstraßen, die zum Ortskern führen, entlang L 39, K 315, K 312). Weiterhin müssten die gesamten (großen) Vorwegweiser ausgetauscht werden, da ein Bekleben mit Symbolen etc. nicht möglich ist. Dies würde zudem hohe Kosten verursachen.

Es folgt eine neue VBA mit Durchfahrtverbot für Poststraße, Sudmeyerstraße, Bahnhofstraße und Emsstraße. Damit sind die Hauptstraßen, die durch den Ortskern führen, abgedeckt. Das zulässige Gesamtgewicht wird dabei auf   3,5 t reduziert.

 

Neubaugebiet Steider Straße Süd

Zum neuen Baugebiet soll für Baustellenfahrzeuge eine „weiße ‚Wegweisung ohne Verbotsschilder und Gewichtsbegrenzung“ (temporäre Wegweisung) an der K312 und L 39 aufgestellt werden. Die Zufahrt wird damit über die L 39, die K 312 und den Bruchweg erfolgen. Sobald das Baugebiet entsprechend bebaut ist, sind die Schilder wieder zu entfernen.

 

Martin-Luther-Weg

Neben dem Termin der Verkehrskommission erreichten der Verwaltung in Sachen verkehrlicher Belange einige Mitteilungen vom Martin-Luther-Weg.

In letzter Zeit konnten seitens der Anwohner vermehrt LKW beobachtet werden, die aus der Richtung H&R kamen und zur Schüttorfer Straße durch den Martin-Luther-Weg geleitet wurden. Aufgrund der schmalen Straßen- und engen Kurvenverhältnissen im Bereich Martin-Luther-Weg/Auf der Haar sind desöfteren Hecken, Bordsteine und Gehwege sowie in einem anderen Fall eine Straßenlaterne Auf der Haar beschädigt worden.

Der Martin-Luther-Weg weist auf dem Teilstück zwischen Martin-Luther-Weg 8 und der Straße Auf der Haar lediglich eine Fahrbahnbreite von höchstens 3 m aus. Auch der Unterbau ist nicht für den dauerhaften Schwerlastverkehr ausgelegt. Gerade im Sommer, wenn sich der Asphalt erwärmt, kann es hier zu Problemen führen.

 

Für das freie Grundstück entlang des engen Teilstückes Martin-Luther-Weg wurde nun ein Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Nebengebäude eingereicht. In diesem Zusammenhang wurde bereits der Eigentümer und Antragsteller bzgl. Grunderwerb eines Teilstückes, zwecks Verbreiterung der engen Straße kontaktiert. Dieser zeigte sich grundsätzlich gesprächsbereit, möchte aber zunächst das Bauantragsverfahren abwarten.

Seitens der Verwaltung wurde die weitere Vorgehensweise überprüft. Dabei wurden folgende drei Möglichkeiten aufgezeigt, wie künftig mit dem Teilstück Martin-Luther-Weg umgegangen werden könnte:

 

-       Vergrößerung der Straße (dafür Grunderwerb erforderlich)

-       Schließung des Teilstückes Martin-Luther-Weg

-       Fahrradstraße.

 

Eine weitere Beratung in den nächsten Sitzungen soll erfolgen.