Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“ aufzustellen.

 


Darlegung des Sachverhaltes:

Aus dem Baugebiet Feldhook erreichten die Verwaltung Anfang des Jahres vermehrt Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück diverse Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen zu An- und Umbaumöglichkeiten, zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.

 

Der Bebauungsplan Nr. 56 „Feldhook“ stammt aus dem Jahre 1991 und schränkt die Bauabsichten im Vergleich zu den heutigen Festsetzungen in den Bebauungsplänen erheblich ein.

Nach bereits erfolgter Beratung in den politischen Gremien soll der Grundsatz der Innen- und Nachverdichtung in diesem Bereich verfolgt werden. Hierzu bedarf es einer Bebauungsplanänderung.

Unter anderem sind die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen Standard umzusetzen. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche als auch das Maß der baulichen Nutzung je Grundstück überdacht werden.

 

Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der notwendige Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

 

Bürgermeister Kaiser führt aus, dass das Büro IPW mit der Erarbeitung der Bebauungsplanunterlagen beauftragt wurde. Ein erster Entwurf wurde bereits angefertigt und der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Einzelne Punkte werden durch Bürgermeister Kaiser vorgestellt.

 

Ratsherr Elling führt aus, dass der Grundsatz der Nachverdichtung verfolgt werden soll. Jedoch müsse darauf geachtet werden, dass Höhenbeschränkungen aufgenommen werden, sodass im rückwärtigen Bereich keine höheren Gebäude errichtet werden können.

 

Sobald ein endgültiger Entwurf erarbeitet ist, schlägt Ortsbürgermeister Evers vor, eine Anliegerversammlung durchzuführen, bevor das offizielle Bauleitplanverfahren begonnen wird.

 

Die seitens des Ortsrates vorgetragenen Punkte, sollen nochmals in einen weiteren Entwurf einfließen und in der nächsten Gemeindeentwicklungsausschusssitzung beraten und diskutiert werden.