Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt die Satzung über die Rechtsstellung der
Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Salzbergen.
Die derzeit gültige
Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten stammt aus dem
Jahre 2005 (derzeit galt noch die NIedersächsische Gemeindeordnung) und soll
entsprechend den heutigen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
angepasst werden.
Neben einigen redaktionellen Änderungen (im Text rot markiert) wird auf
folgende Anpassungen hingewiesen:
§ 1 – bislang war lt. Satzung bzw. der
seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelung für eine Abberufung der
Gleichstellungsbeauftragten eine 2/3 Mehrheit des Rates erforderlich. Eine
Abberufung ist jetzt gem. § 8 NKomVG mit der Mehrheit der Mitglieder des Rates
möglich.
§ 3 -
Lt. derzeitiger Satzung bzw. der seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelung ist
die Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt. Die Bezeichnung wurde entsprechend den
Vorgaben des NKomVG geändert in „zugeordnet“.
§ 7 – Unterrichtung des Rates – wurde aufgrund
der Ergänzung im NKomVG neu eingefügt (die Unterrichtung wird entsprechend der
Vorschrift des NKomVG bereits seit Jahren praktiziert).