Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Salzbergen in der vorgelegten Form mit Ausnahme des. § 8 Abs. 3 der Satzung. Dieser Passus soll gestrichen werden.




Nachdem der Niedersächsische Landtag am 13. Oktober 2021 das Gesetz zur Änderung des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, wurde durch den Nieders. Städte- und Gemeindebund eine Muster-Hauptsatzung als Orientierungs- und Formulierungshilfe erstellt und den Kommunen zur Verfügung gestellt.

 

In der Hauptsatzung muss § 12 (Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen) an die ab dem 01. November 2021 geltende neue Rechtslage angepasst werden. Die Verkündung im Internet ist künftig nur noch mittels eines elektronischen amtlichen Verkündungsblattes zugelassen. „Einfache“ Verkündungen im Internet sind nicht mehr möglich.

Die vorgenommenen Änderungen bzw. redaktionellen Anpassungen wurden in dem beigefügten Entwurf der Hauptsatzung rot markiert.

 

Auf folgende besonderen Änderungen wird hingewiesen:

 

§ 8 Ortschaften mit Ortsrat

Neu: Ratsmitglieder, die in einer Ortschaft wohnen, gehören dem Ortsrat mit beratender Stimme an.

Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung. Auf den entsprechenden Absatz kann auch verzichtet werden.

 

§ 11 Ortschaften mit Ortsvorsteher

Neu: Abs. 1 ergänzt: Soweit Belange der Ortschaft betroffen sind, nimmt der Ortsvorsteher an den Beratungen im Rat, im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen teil.

 

§ 12 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

Neu: Bekanntmachungen erfolgen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Emsland.

Bislang stand in der Hauptsatzung: „im Amtsblatt des Landkreises Emsland“.

 

Ratsherr Elling weist darauf hin, dass § 8 Abs. 3 entfallen sollte, da für diese Regelung keine Notwendigkeit gesehen wird.