Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Salzbergen in der
vorgelegten Form mit Ausnahme des. § 8 Abs. 3 der Satzung. Dieser Passus soll
gestrichen werden.
Nachdem der
Niedersächsische Landtag am 13. Oktober 2021 das Gesetz zur Änderung des
Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher
Vorschriften beschlossen hat, wurde durch den Nieders. Städte- und Gemeindebund
eine Muster-Hauptsatzung als Orientierungs- und Formulierungshilfe erstellt und
den Kommunen zur Verfügung gestellt.
In der Hauptsatzung muss § 12 (Verkündungen und öffentliche
Bekanntmachungen) an die ab dem 01. November 2021 geltende neue Rechtslage
angepasst werden. Die Verkündung im Internet ist künftig nur noch mittels eines
elektronischen amtlichen Verkündungsblattes zugelassen. „Einfache“ Verkündungen
im Internet sind nicht mehr möglich.
Die vorgenommenen Änderungen bzw. redaktionellen Anpassungen wurden in
dem beigefügten Entwurf der Hauptsatzung rot markiert.
Auf folgende besonderen Änderungen wird hingewiesen:
§ 8 Ortschaften mit Ortsrat
Neu: Ratsmitglieder, die in einer
Ortschaft wohnen, gehören dem Ortsrat mit beratender Stimme an.
Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung. Auf den entsprechenden
Absatz kann auch verzichtet werden.
§ 11 Ortschaften mit
Ortsvorsteher
Neu: Abs. 1 ergänzt: Soweit
Belange der Ortschaft betroffen sind, nimmt der Ortsvorsteher an den Beratungen
im Rat, im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen teil.
§ 12 Verkündungen und
öffentliche Bekanntmachungen
Neu: Bekanntmachungen erfolgen im elektronischen
Amtsblatt des Landkreises Emsland.
Bislang stand in der Hauptsatzung: „im Amtsblatt des Landkreises
Emsland“.
Ratsherr Elling
weist darauf hin, dass § 8 Abs. 3 entfallen sollte, da für diese Regelung keine
Notwendigkeit gesehen wird.