Bürgermeister Kaiser begrüßt die Ratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung. Er weist darauf hin, dass die Abgeordneten gem § 60 NKomVG vom Hauptverwaltungsbeamten förmlich verpflichtet werden müssen, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.  Er belehrt anschließend die Mandatsträger ausführlich über die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 40 – 42 des NkomVG.