Ratsvorsitzender Evers führt aus, dass die Möglichkeit besteht, die Anzahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um zwei zu erhöhen. Dieser Beschluss muss vor der Bildung des Verwaltungsausschusses gefasst werden.

 

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode gemäß § 74 Abs. 2 (NkomVG) um zwei zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss